Hallo,
muß, wer auf einen Widerspruchsbescheid einer Behörde hin beim Verwaltungsgericht eine Klage einreicht, die Behörde – d.h. den Beklagten – zum Beispiel durch eine Kopie der Klageschrift davon in Kenntnis setzen, daß er geklagt hat? Oder kann davon ausgegangen werden, daß das Gericht nach Eingang der Klage die nötigen Schritte veranlaßt?
Für einen Hinweis darauf, was üblich ist, oder wo ich Näheres zu einer entsprechenden Regelung finden kann, wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Michael