IST EINE KLAGE GEGEN DAS FINANZAMT ÜBERHAUPT MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT ZU BETRACHTEN?
Vorausgegangen ein umfangreicher Betrug eines GbR-Gesellschafters und dadurch Zahlungsschwierigkeiten!!!
Durch die Pfändungen wird der Betrieb teilweise wochenlang stillgelegt und erhebliche Verluste entstehen.
Mehrere vom Finanzamt (FA) nicht eingehaltene Vereinbarungen im Rahmen von Zahlungsregelungen 04 2011 Pfändung obwohl Vereinbarung für Ratenzahlung 10 2012 Pfändung obwohl Vereinbarung für Ratenzahlung 11.2012 Pfändung obwohl Vereinbarung für Ratenzahlung
und einmal dabei ein Vorschlag beim FA falsch von der Sachbearbeitung interpretiert und darauf gepfändet (in Schreiben wird wöchentlich 1.000€ angeboten und Rückmeldung gegenüber XXX und dem Steuerberater ist dann, dass gelesen wurde, die Zahlung erfolgt nur einmal monatlich ) darauf wird dann sofort erneut gepfändet - bei den anderen Pfändungen funktionierte die Kommunikation FA nicht (die Sachbearbeitung hat die Informationen zur Zahlungsregelung nicht an VO weitergegeben)
Der entstandene Verlust lege bei 135.000€ (Auftragsrückabwicklungen Betriebsstillstand …) und ein Kontokorrentrahmen von 50.000€ gekündigt und das Vertrauen der Bank ist hinüber.
bei solch komplexen Sachverhalten rate ich zu einem Fachanwalt für Steuerrecht, hier im Forum dürfte keine abschließende Klärung zu erwarten sein.
Nach meiner Erfahrung sind solche Abläufe zu erst einmal auf eine Fehlerwartung des/der einzelnn Schuldner (Gesellschafter der GbR) zurück zu führen! Der Glauben, das Finanzamt könne auf die Zahlung der Steuern länger warten als andere Gläubiger, bricht so manchem das Genick.
Je nach Höhe der steuerlichen Rückstände, ist es mit einer Ratenzahlung nicht mehr getan. Im Gegenteil, das FA (hier die Vollstreckung) ist an die engen Voraussetzungen des § 258 AO gebunden, und wenn man eh´ schon weiß oder anzunehmen ist dass der Schuldner klamm ist bis zum erbrechen…wird dem FA spätestens aufgrund der Insolvenzanfechtung im Rahmen der Insolvenzordnung die Rückzahlung aller angenommenen Raten auferlegt. Und zwar mit Zinsen!
Deswegen ist das FA verpflichtet durch einen Paukenschlag für Klarheit zu sorgen!
Das der Schuldner dabei „untergehen“ könnte, ist hierbei nicht ausschlaggebend!!!
Hierbei ist auch völlig egal, warum es zu einer solchen Nachzahlung kam. Wo eine gewisse Höhe zu Stande kommt, müssen vorher auch entsprechende Einnahmen gewesen sein.
Problem bei einer GbR (also für die Gesellschafter), man benötigt keinen Haftungsbescheid um in das komplette Privatvermögen der einzelnen Schuldner hinein zu vollstrecken! Die Gesellschafter haften FÜR alles MIT allem!
Guten Tag,
ja, es ist sehr komplex. Viele weitere Punkte sind nicht aufgeführt.
Unter anderem wurde dem FA eine Sicherheit (vorrangige Hypothek eingetragen)
und trotzdem gepfändet.
Bei zwei Pfändungen wurden diese innerhalb 3 bzw. 8 Stunden
zurückgenommen (obwohl keine Zahlung/neue Vereinbarung erfolgte) und sich entschuldigt,
Daher sehe ich die Unbilligkeit und fehlerhaftes Vorgehen des FA als
evtl. ausschlaggebende Begründungen zur Klage.
Die Haftungsfrage ist klar und die Verbindlichkeit dem FA gegenüber auch.
Einen Fachanwalt hinzuzuziehen hat bisher nicht funktioniert. Entweder / oder war es zu kompliziert, bzw. es kamen Antworten wie, gegen das FA möchte ich nicht vorgehen - meine Steuern führe ich ja auch dort ab.