Liebe/-r Experte/-in,
können sie mir dabei helfen.
Nach Einspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid den ich beim Mahngericht Coburg gestellt habe(ohne Begründung durch den Schuldner) - wird jetzt einen RA vertreten - habe ich beantragt in das streitige Verfahren beim zuständigen Amtsgericht einzutreten. Den Gerichtskostenvorschuss wurde von mir bezahlt und ich wurde jetzt vom Amtsgericht aufgefordert eine Klageschrift binnen 14 Tagen zu verfassen.
Dazu jetzt meine Frage:
- Kann ich die Frist von 14 Tagen verlängern lassen - welche Gründe muß ich dafür angeben.
- Durch meine Verlängerung ergeben sich für mich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen die in der Gerichtsverhandlung der gegnerische Rechtsanwalt gegen mich auslegen kann.
- Halten sie es für sinnvoll, wenn ich beim Verfassen der Klageschrift noch was aufführe das ich ursprünglich im Mahnbescheid von der Summe die von mir angegeben wurde nicht eingereicht wurde. (Meine Schwester hat dem säumigen Mieter einen Mikrowelle gegeben und vereinbart das der Mieter dafür 50€ bezahlen soll - dies ist nicht erfolgt - soll ich dies zusätzlich jetzt in der Klageschrift aufnehmen? - würde wenn ich dies in der Klageschrift aufnehme dies von der Summe was ändern, damit meine ich müsste ich einen höheren Gerichtskostenteil bezahlen? bzw. Geld noch nachzahlen - zu meiner bereits gezahlten Summe? (Welchen Rat können sie mir hierfür geben?)
Vielen Dank für jegliche Antwort