Klage einspruch gericht verhandlung mahnbescheid vollstreckungsbescheid

Liebe/-r Experte/-in,
können sie mir dabei helfen.
Nach Einspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid den ich beim Mahngericht Coburg gestellt habe(ohne Begründung durch den Schuldner) - wird jetzt einen RA vertreten - habe ich beantragt in das streitige Verfahren beim zuständigen Amtsgericht einzutreten. Den Gerichtskostenvorschuss wurde von mir bezahlt und ich wurde jetzt vom Amtsgericht aufgefordert eine Klageschrift binnen 14 Tagen zu verfassen.
Dazu jetzt meine Frage:

  1. Kann ich die Frist von 14 Tagen verlängern lassen - welche Gründe muß ich dafür angeben.
  2. Durch meine Verlängerung ergeben sich für mich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen die in der Gerichtsverhandlung der gegnerische Rechtsanwalt gegen mich auslegen kann.
  3. Halten sie es für sinnvoll, wenn ich beim Verfassen der Klageschrift noch was aufführe das ich ursprünglich im Mahnbescheid von der Summe die von mir angegeben wurde nicht eingereicht wurde. (Meine Schwester hat dem säumigen Mieter einen Mikrowelle gegeben und vereinbart das der Mieter dafür 50€ bezahlen soll - dies ist nicht erfolgt - soll ich dies zusätzlich jetzt in der Klageschrift aufnehmen? - würde wenn ich dies in der Klageschrift aufnehme dies von der Summe was ändern, damit meine ich müsste ich einen höheren Gerichtskostenteil bezahlen? bzw. Geld noch nachzahlen - zu meiner bereits gezahlten Summe? (Welchen Rat können sie mir hierfür geben?)

Vielen Dank für jegliche Antwort

Kann ich leider nichz beantworten

Kann ich leider nicht beantworten

Hallo,
leider kenne ich mir nur mit Verfahren vor dem Sozialgericht aus.
Harald meyer

Hallo,Hallo Sie haben da was falsch verstanden.Die Gerichte arbeiten mit einem Streitwert.Daraus ergeben sich dann die Kosten.Eine Mikrowelle von 50,00 Euro --die arbeiten mit anderen Zahlen.Angefangen wird da erst mal mit 10000.- Euro.Daraus kommen dann die Prozente für Honorare.Da bekommt dann ein Anwalt nachher zwischen 500.- und 1000.- Euro insgesamt.Darunter – nix.Sieh mal unter Gerichte oder Anwalt de. nach .Dort stehen solche Listen.
Mfg ritter 84

Sorry, dass ich so spät antworte. War in Urlaub.

Die Frist zur Klagebegründung kann man immer verlängern, man sollte dies schriftlich beantragen. Gründe sind egal, ob Urlaub, Krankheit oder einfach, weil man für die Recherchen noch längere Zeit in Anspruch nimmt. Wichtig: schriftlich beantragen, sonst ergeht Versäumnisurteil.

Die Rechtsanwälte verlängern auch sehr oft die Frist, weil sie einfach überlastet sind.

Alles in die Klageschrift mit aufnehmen, was zur Klärung der Sache dient. Auch unbedingt sämtliche Unterlagen in Kopie beifügen. Und alles 3fach beim Gericht einreichen.

Viele Erfolg wünscht lichtblick

Ich würde erst mal klären ob der überhaupt noch Geld hat.Wenn nicht, dann kein gutes geld dem schlechten hinterher werfen.