Klage für Lärmbelästigung im Vorfeld vermeiden?

Guten Tag,

Vor kurzem habe ich mit einem Freund eine Unterhaltung geführt über Partys und ob man vermeiden kann, dass man für Lärmbelästigung angeklagt oder sonstiges werden kann. Daher stellt sich mir/uns nun diese Frage:
Nehmen wir mal als Szenario an, dass jemand seinen 30. Geburtstag in einem ganz normalen Haus oder so feiern will. Selbstverständlich wäre bei einer solchen Feier die Stimmung dementsprechend recht ausgelassen, die Musik ist laut… Naja, alles in allem ist es halt nicht gerade leise ^^
Desweiteren nehmen wir an, dass sich dieses Lokal in einer Siedlung mit mehreren anderen Bewohnern in der direkten Umgebung befindet.
Nun stellt sich uns die Frage, ob man irgendwie verhindern könnte, wenn irgendwelche Nachbarn die Polizei rufen, dass diese großartig etwas ausrichten kann? Also er war halt davon überzeugt, dass man vor so eine Feier diese beim Ordnungsamt der Stadt anmelden könnte und dann kann die Polizei einem nichts mehr anhaben. Ich allerdings wollte ihm das (natürlich ^^) nicht glauben.
Naja, jedenfalls würde ich jetzt gerne wissen, ob diese Aussage meines Freundes tatsächlich zutrifft, nur teilweise richtig ist oder total absurd ist?
Ich hoffe, dass es ein paar Leute gibt, die sich in diesem Bereich auskennen und mir da möglicherweise weiterhelfen können :wink:

Liebe Grüße,
Samy

Schon mal versucht?
Hallo Samy,

eine Ausnahmegenehmigung für die Störung der Nachtruhe eurer Anwohner zwecks einer privaten Geburtstagsfeier? Nun, könnte schwierig werden. Die meisten Ämter sehen eine Privatfeier nicht als begründeten Anlass für derlei.

Gruß

Annie

Hi!

Also er war halt davon
überzeugt, dass man vor so eine Feier diese beim Ordnungsamt
der Stadt anmelden könnte

Bei größeren Feiern ist es allgemein üblich (hoff ich zumindest *g*), diese bei den Nachbarn mehrere (!) Tage vorher anzukündigen. Dies ist IMHO der einfachste Weg, Nachbarschaftsstreitereien wegen Partys zu vermeiden.

Gruß,
Sharon

Guten Tag,

Erst einmal danke für deine antwort :smile: Also ich denke ebenfalls, dass es sowieso selbstverständlich ist, dass man 1-2 Tage vor der Feier noch zu den Nachbarn hingeht und diese informiert und um Verständnis bittet :wink: Aber es gibt ja bekanntlich trotzdem Menschen, die dann halt sagen „Ja, ist kein Problem“ aber dann trotzdem die Polizei verständigen.

na einfach leise lassen.

Nehmen wir mal als Szenario an, dass jemand seinen 30.
Geburtstag in einem ganz normalen Haus oder so feiern will.
Selbstverständlich wäre bei einer solchen Feier die Stimmung
dementsprechend recht ausgelassen, die Musik ist laut… Naja,
alles in allem ist es halt nicht gerade leise ^^
Desweiteren nehmen wir an, dass sich dieses Lokal in einer
Siedlung mit mehreren anderen Bewohnern in der direkten
Umgebung befindet.

Feiert ihr nun in einem Wohnhaus oder Lokal?

Nun stellt sich uns die Frage, ob man irgendwie verhindern
könnte, wenn irgendwelche Nachbarn die Polizei rufen, dass
diese großartig etwas ausrichten kann?

Nein. Denn auch bei angemeldeten Veranstaltungen gelten Grenzen.

Also er war halt davon überzeugt, dass man vor so eine Feier diese beim :open_mouth:rdnungsamt der Stadt anmelden könnte und dann kann die Polizei einem
nichts mehr anhaben. Ich allerdings wollte ihm das (natürlich
^^) nicht glauben.

Du hast Recht.

Naja, jedenfalls würde ich jetzt gerne wissen, ob diese
Aussage meines Freundes tatsächlich zutrifft, nur teilweise
richtig ist oder total absurd ist?

Teilweise.

Ich hoffe, dass es ein paar Leute gibt, die sich in diesem
Bereich auskennen und mir da möglicherweise weiterhelfen
können :wink:

Also so einfach geht das nicht. Wenn das im Wohnhaus stattfindet gilt weiterhin die Hausordnung und weiterführende Ordnungen der Gemeinde, des Landes des Bundes. Aber nehmen wir mal die Hausordnung. Da steht was von nachtruhe, Ruhezeiten, Lärmbelsätigung usw. Oder anders ausgedrückt, es gibt kein Recht auf lautstarkes, andere Leute belsästigendes, Feiern!
Zwar kann auch die private Feier angemneldet werden, aber das ist keine Erlaubnis sich über Ordnungen oder gar Gesetze hinwegzusetzen. Es hilft nur insofern, dass die Polzei schon mal weiß wo sie hin muss und wer der Gastgeber ist.
Stell dir doch mal vor jeder will einmal im Jahr ausgiebig in der Wohnung die Sau rauslassen?! In einem MFH. Sagen wir mal 10 Parteien zu durchschnittlich 2,5 Personen, das wären dann 25 berauschende Partynächte im Haus, bei 52 Wochen im Jahr ist dann so ca. alle 2 Wochen oder 2x im Monat!

Möchtest du in diesem Haus wohnen???