Klage gegen Arbeitsamt

Hallo liebe Experten,

mal angenommen, daß man vor dem Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid eines Arbeitsamtes klagen muß - wer ist denn zu verklagen?

Vielleicht so:
Arbeitsagentur …
vertreten durch den gesetzlichen Vertreter
Straße
Ort
?

Oder muß man den richtigen Namen einer vertretungsbefugten natürlichen Person wissen und angeben?

Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

R.

Hallo,

bei jedem SG gibt es Rechtspfleger, die kostenlos beim Abfassen einer Klage helfen - auch bezüglich des Adressaten.

Üblicherweise wird die Behörde als solche verklagt, die den Bescheid erlassen hat. Die Nennung eines/einer Vertretungsberechtigten ist nicht erforderlich.

&Tschüß
Wolfgang

Das weiss alles der Anwalt den man damit beauftragt Klage einzureichen.

Vielen Dank - das weiß ich schon.

Problem: Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos. Nicht kostenlos ist die Inanspruchnahme eines Anwalts. Selbst im Obsiegensfall dürften die Kosten nicht dem Gegner auferlegt werden können.

Also - wie ist denn nun die richtige Bezeichnung des Arbeitsamtes als Beklagter?

Besten Dank im voraus.

R.

Hallo Ronald,

als juristische Person des Öffentlichen Rechts ist die Bundesagentur für Arbeit selbst Rechtssubjekt und kann als solche verklagt werden.

Wenn der Kläger eine ladungsfähige Adresse benennt, braucht er nicht den gesetzlichen Vertreter zu kennen und zu benennen, so dass die Formulierung, die Du vorgeschlagen hast, ausreicht.

Schöne Grüße

MM