Klage gegen behörde ?

hallo

angenommen es gibt eine hauptstrasse die aus einem ort führt und diesen mit der autobahn anbindet.

diese strasse war bisher immer mit 70 km/h als höchstgeschwindigkeit angegeben ( was für flüssigen verkehr und eine angenehme fahrt sorgte ).

nun wurde durch den harten winter die strasse teilweisse beschädigt ( schlaglöcher ). aber anstatt diese zu reparieren wurde einfach daraus eine 30 !!! km/h strasse gemacht ( was für eine hauptstrasse absolut lächerlich ist ).

das ende vom lied ist wohl das dort auch bald geblitzt wird ( weil kaum einer 30 fahren wird ) und zu ungerecht der bürger abgezockt wird.

kann nun ein autofahrer dagegen klagen ? und eine aufhebung fordern ? oder eine reparatur ?

es ist einfach nicht hinnehmbar mit welcher willkür die behörde macht was sie will und den bürger bevormundet.

mfg

Hallo,

nun, die Frage ist erstmal, ob irgendwann mal geblitzt wird.

Diese 30-Schilder dienen dazu, dein Auto zu schonen. Fahr mal mit 70 durch ein 20cm tiefes Loch. Und es dient zu Absicherung: dann kannste nämlich die Stadt nicht auf Schadenersatz verklagen.

Und warum es nicht reapriert wird? erstens ist es nicht das einzige Loch und (noch viel wichtiger) Die Wetter- bzw temperaturverhältnisse für die Reparatur müssen stimmen.

Haelge

nun wurde durch den harten winter die strasse teilweisse
beschädigt ( schlaglöcher ). aber anstatt diese zu reparieren
wurde einfach daraus eine 30 !!! km/h strasse gemacht ( was
für eine hauptstrasse absolut lächerlich ist ).

Hi,

was ist daran lächerlich?
Die Stadt verhindert dadurch Schadensersatzforderungen die sonst wegen Beschädigungen an Fahrzeugen kommen können.

Außerdem, der weitaus wichtigerer Punkt, es wird die Straße geschont so das sich die Straßenschäden nicht noch vergrößern.

das ende vom lied ist wohl das dort auch bald geblitzt wird (
weil kaum einer 30 fahren wird ) und zu ungerecht der bürger
abgezockt wird.

Wieso ungerecht?
Ist das Limit durch die Schäden berechtigt, darf auch geblitzt werden. Ist das Limit nicht gerechtfertigt, muss das Limit weg.

kann nun ein autofahrer dagegen klagen ? und eine aufhebung
fordern ? oder eine reparatur ?

Er kann eine Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Und verlangen kann jeder was er will, einer verlangt perfekte Straßen, andere eine perfekte Ehefrau, was er letztendlich bekommt ist die Frage. Aber verlangen geht, und dem Verlangen nicht entsprechen geht auch.

es ist einfach nicht hinnehmbar mit welcher willkür die
behörde macht was sie will und den bürger bevormundet.

Ist es hinnehmbar mit welchem Anspruchsdenken manche Bürger der Behörde gegenüber treten. Hat die Gemeinde Geld, dann wird sie die Straße richten, hat sie kein Geld wird sie blitzen.

Q-Gruß

Hallo,

auch gegen ein Verkehrsschild ist Widerspruch möglich. Man schreibt an die zuständige Behörde und legt Widerspruch gegen die Aufstellung dieses Zeichens ein. Die Behörde kann nun dem Widerspruch abhelfen (sprich: sie beseitigt das Schild und stellt den vorherigen Zustand wieder her) oder sie lehnt den Widerspruch ab. Dagegen kann dann vor dem VG geklagt werden (wie schon richtig gesagt wurde: eine Anfechtungsklage). Sinnvoll oder erfolgversprechend ist es allerdings nicht, denn so wie ich den Post lese, hat die Behörde durchaus Gründe, die Geschwindigkeit herab zu setzen.

Gruss

Iru

Was kann ich denn als Bahnfahrer gegen die vielen Langsamfahrstellen tun? Ich möchte auch gerne, dass das Schienenetz tip-top ist und ich immer pünktlich ankomme.

Im Übrigen kommen die Schlaglöcher nicht aus dem Nichts, sie sind vielmehr eine Folge des (teils unnötigen) Verkehrs. Vielleicht sollte man diejenigen zur Verantwortung ziehen, die für 500 Meter Strecke zum Supermarkt ihr Auto nehmen und dann dort Joghurt aus Bayern kaufen, der mit dem LKW über hunderte Kilometer transportiert worden ist.

Gruß
Ultra

Nabend!

( was für flüssigen verkehrund eine angenehme fahrt sorgte ).

es ist einfach nicht hinnehmbar mit welcher willkür die
behörde macht was sie will und den bürger bevormundet

Aufgrund des Brettes versuche ich meine Antwort mal unpersönlich zu formulieren.
Angenommen der Antwortposter arbeitet genau bei einer Behörde, die von den ach so bevormundeten Bürgern verklagt werden soll und sowieso den ganzen Tag nur macht was sie will.
Derjenige würde solche Bürger am liebsten…

Diese Behörde besteht aus ebensolchen Menschen, Bürgern, Autofahrern, die vom vergangenen Winter gebeutelt werden. Menschen, die auch nur ihren Job machen mit dem was von Politikern an Geld für die Aufgaben zur Verfügung gestellt wird und mit dem immer weiter abgespeckten Personalbestand. was man von Politikern und im Besonderen Finanzministern halten will und kann, sei jedem selbst überlassen. Klar kann nur das Geld verteilt werden, was über Steuern eingenommen wird. Aber da der deutsche Autofahrer wenn ich mich recht erinnere 2 oder gar 3mal die erforderlichen Gelder für die Straßenerhaltung und Unterhaltung über Steuern aufbringt, was aber leider in die Sozialleistungen investiert wird, bleibt nunmal nichts übrig als Schilder aufzustellen. Damit die mündigen Bürger nicht angenehm mit 70 sich den Unterboden aufreißen und hinterher noch Schadenersatz fordern.

Daher 2 Bitten:

  • Gehirn einschalten! Es gibt keinen Anspruch auf genau die eine Straße, die man gewöhnt ist, es kann durchaus auch komplett gesperrt werden.
  • Gehirn einschalten! In den Behörden arbeiten auch nur Menschen, die sich nicht zur Aufgabe gesetzt haben, Bürger zu ärgern. UND die irgendwann von solchen achso mündigen Bürgern dermaßen genervt sind!

Danke!
Gruß!
T.

hat sie kein Geld wird sie blitzen.

Q-Gruß

Wenn dem wirklich so ist, muss ich mich glatt auf die Seite des Autors des UP schlagen…
Hoffentlich wird das Geld dann zweckgebunden für die Sanierung genau dieser Strasse eingesetzt, dann können die Autofahrer ja „für die Sanierung rasen“…

LG, der Kater

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Stadtverwaltungsparty
huhu!

das ende vom lied ist wohl das dort auch bald geblitzt wird (
weil kaum einer 30 fahren wird ) und zu ungerecht der bürger
abgezockt wird.

Was meinst du mit „abzocken“?
Wo fließt das Geld denn deiner Meinung nach hin? in die nächste Party der Stadtverwaltung?

Gruß
Paul

Hoffentlich wird das Geld dann zweckgebunden für die Sanierung
genau dieser Strasse eingesetzt, dann können die Autofahrer ja
„für die Sanierung rasen“…

Hi,

lasse die einen blitzen und die anderen rasen.

Ein Schlagloch flicken kostet zwischen 50€ und 100€ habe ich mal irgendwo gelesen. Jetzt rechne doch mal, ein Messfahrzeug mieten kostet so um die 1000€ pro Tag, dazu kommen noch die ganzen Verwaltungskosten um die Verwarnungen einzutreiben, Fahrerermittlungen bei Bußgeld zu tätigen, und das ganze Brimborium herum. Bei Bußgelder werden 20€ Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.

Rechnen wir jetzt mal mit fiktiven Schätzungen.
Bei der Kontrolle werden 100 Fahrzeuge geblitzt. Von den 100 Bildern sind 80 auswertbar weil bei dem Rest der Fahrer nicht erkannt werden kann, oder sonst was ( 2. Fahrzeug ) ist. Im Schnitt werden 30€ fällig.
Sind dann 2400€ die im Haushaltsplan als Einnahmen aus Bußgelder steht.

Für die Auswertung, Fahrerermittlung, Halterermittlung werden 15€ Verwaltungskosten, Porto usw. gebraucht. Macht dann 1200€ die hier verbraten werden.

Dann kostet die Miete von dem Fahrzeug 1000€

Bleiben 200€ übrig

Und jetzt kannst Du mal ausrechnen was von den ganzen Bußgeldern und Verwarnungen übrig bleibt um die Straße zu sanieren.

Da müssten die schon 365/24 blitzen um die Kosten der Straßensanierung mit blitzen einzunehmen.

Auch bei Verwarnungen und Bußgelder gilt, Umsatz ist nicht Gewinn.

Nochmal, es sind fiktive Zahlen, es gibt da keine Durchschnittswerte.

Q-Gruß

1 Like

Hi
Also mal so gesehen:
Ein Blick aus dem Fenster und auf das Thermometer zeigen mir, dass der Winter noch nicht vorbei ist.
Eine Reparatur der Straße jetzt wäre vollkommen sinnlos und reine Geldverschwendung.
Was soll die Gemeinde denn nun ad hoc machen?
Wenn sie keine Schilder aufstellt, riskiert sie, von Autofahrern, deren Reifen kaputtgefahren sind, verklagt zu werden.

Daher ist die Beschränkung der Geschwindigkeit das erste Mittel.
Es kann dann das Ende des Winters abgewartet werden damit der genaue Reparaturbedarf dann festgestellt und die Reparatur den Vorschriften entsprechend ausgeschrieben werden kann.

Gruß
HaWeThie

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Landstraßen nicht Sache der Stadt/des Kreises sind sondern des Landes.

Warum erzählst Du mir das? owt
.

OT:Schlaglöcher verkaufen

nun wurde durch den harten winter die strasse teilweisse
beschädigt ( schlaglöcher ). aber anstatt diese zu reparieren
wurde einfach daraus eine 30 !!! km/h strasse gemacht ( was
für eine hauptstrasse absolut lächerlich ist ).

Hallo,

mach der Verwaltung doch den Vorschlag, sie sollen die Schlaglöcher verkaufen :wink:
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/art4306,40…
Gruß Keki