Klage gegen den Deutschen Bundestag ?

Liebe Juristen unter den Forumsmitgliedern,

meine Anfrage ist nicht als „Scherz“ gemeint.

Gesetz: Aufgabe der Politiker ist es Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden.
Meine Sicht: Ich kann nicht erkennen, dass die derzeitige Organisation parlamentarische Entscheidungsstrukturen zu einer Abwendung der drohenden Probleme (Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung; PISA ; Steuerpolitik) führen wird.
Frage: wie wird von Euch die Chance einer Klage gegen die Volksvertreter der Bundesrepublik Deutschland eingeschätzt?
Wo müßte man diese Klage einreichen?
Ist jemanden bekannt, ob es hier bereits Erfahrungen oder eine Initiative gibt.

Mit freundlichen Grüssen
Heiner Gierling

Hallo,

da ich es nicht genau weiß gebe ich mal ne Mutmaßung ab.
meines Erachtens musst Du da direkt ans Bundesverfassungsgericht und ne Verfassungsbeschwerde einlegen, da die genannten Regelungen ja im Grundgesetz geregelt sind.
Dann muss diese Verfassungsbeschwerde erst mal zugelassen werden.
Das ganze ist ungefähr genau so sinnvoll bzw. erfolgversprechend wie ne Klage gegen irgendwelche beschlossenen Änderungen (wie jetzt z.B. die Beitragserhöhungen bei den Rentnern).

Viel Spaß :wink:
getreu dem Motto aus Sicht der Richter: Ich säge doch nicht den Ast ab, auf dem ich sitze .

Gruß Jörg

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Hallo!

Das was dich stört sind keine rechtlichen (Gesetzesvollziehung), sondern rechtspolitische Probleme (Gesetzgebung) und deren Lösung kann (Gott sei Dank) keinesfalls die Aufgabe eines Gerichts sein.

Das Volk übt direkt rechtspolitischen Einfluss aus, indem die Mandatare allesamt direkt gewählt werden - das Parlament hat ohne Zweifel die notwendige Legitimation, um rechtspolitische Entscheidungen zu treffen.

Dass du (und ich auch) viele dieser Entscheidungen als falsch empfindet mag sein, andere finden diese Entscheidungen halt richtig - das ist eben so in einer Demokratie und es ist gut so.

Gruß
Tom

hi,

du hast keine klagemöglichkeit auf arbeit der politiker/abgeordneten… der katalog der klagearten im bundesverfassungsgerichtsgesetz / grundgesetz ist abschliessend.

hierzu: Art. 93 GG lesen.

in frage kommt allerhöchstens die verfassungsbeschwerde gg. gesetze / verwaltungshandeln.

hier musst du aber darlegen (substantiert), dass du durch öffentl. staatl. handeln hier unmittelbar betroffen bist. aussage: „die gesetze sind nicht nuetzlich“ gehen nicht durch. hier droht ggf. sogar ein ordnungsgeld vom BVerfG wg. „zumüllung“ des gerichts.

das problem: lt. bverfg hat das parlament bei politischen entscheidung eine quasi unendliche einschätzungsprärogative (hoffe richtig geschrieben).

keine aussicht auf erfolg dein vorhaben!

mfg vom

showbee

Hallo!

Ach ja zur Klarstellung: es hat überhaupt keinen Sinn hier vor Gericht zu gehen und es gibt auch keines welches zuständig ist.

Du solltest zur Wahl gehen (oder allenfalls selbst kandidieren:wink:), Demonstrieren gehen, Petitionen einreichen und vor allem im Alltag politisch sachlich diskutieren (und das politische Niveau heben und nicht zu senken - das ist der Demokratie abträglich).

Gruß
Tom

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es läuft eine Klage wegen Verfassungshochverrat am EuGH

geht ungefähr in die Richtung

www.teredo.de

Das ganze ist ungefähr genau so sinnvoll bzw.
erfolgversprechend wie ne Klage gegen irgendwelche
beschlossenen Änderungen (wie jetzt z.B. die

die Landreform - Boden-Enteignungen waren auch verfassungswidrig und müssen zurückgenommen werden. Daran u.a. erkennt man die miese Klüngelpolitik der Parteien.

Die Homepage ist juristischer Schwachsinn
Hallo!

…ja das geht in die Richtung - die Homepage ist aber wenn man es noch positiv bezeichnet juristischer Schwachsinn - von Europarecht haben die Autoren dieser Homepage jedenfalls noch nie irgendetwas gehört oder schreiben bewusst Falsches.

Gruß
Tom

Hallo!

Ja eben, aber nur weil sie verfassungswidrig waren. Im Rahmen der Verfassung kann das Parlament aber die Gesetze frei beschließen.

Gruß
Tom

Vielen Dank für Eure Antworten.

Heiner Gierling