Klage gegen den Vermieter einreichen?

Ich bin im Februar 2011 aus meiner Wohnung ordnungsgemäß ausgezogen. Schlüsselübergabe erfolgte an die Hausverwaltung (ohne Protokoll). Im März lag mir mein ehem. Vermieter einen handgeschriebenden Zettel mit Forderungen vor(ca. 500€). Ich bat um eine ordentliche Aufrechnung, damit ich die angeblichen „Mietschäden“ meiner Versicherung melden kann. Bis heute habe ich keine schriftliche Aufstellung bekommen. Im Juli hat der Vermieter die Wohnung verkauft. Parallel schrieb ich dem Vermieter ab März mehrere Aufforderung zur Rückgabe der Bankbürgschaft. Dieser verweigert die Rausgabe. Was soll ich machen?

Vielen Dank an alle die sich auskennen.

Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, die Kaution noch ein halbes Jahr zu behalten. Aber da die Wohnung verkauft ist, könnte das gegenstandslos sein.
Ohne ordentliches Übergabeprotokoll und Nachweis von Mängeln dürfte die Beweislage schlecht sein. Eine Klage könnte, (nach Fristsetzung und Ablauf der Zeit wohl erfolgreich sein, aber ich würde erst mal zum Mieterverein o.ä. gehen.

Hallo,

sorry, aber ich denke hier wirst du um einen Gang zum Anwalt nicht herumkommen.

Warum hast du kein Protokoll angefertigt und dir das bei Abgabe der Schlüssel unterzeichnen lassen?