Klage gegen DHL bei Falschzustellung

Ein Kunde bekommt seine Pakete durch die DHL nicht immer zugestellt, da er arbeitsbedingt tagsüber nicht zu Hause ist. Er hat bei der DHL online eingestellt, dass im Falle seiner Abwesenheit die Pakete an eine nahegelegene Postfiliale geliefert werden sollen, wo er nach Feierabend die Pakete abholen kann. Bereits mehrere Male wurden Pakete nicht an die Postfiliale, sondern an einen Friseursalon abgegeben, der nur knapp 500 Meter von der Postfiliale entfernt ist. Eine Benachrichtigungskarte wurde in fast allen Fällen nicht in den Briefkasten geworfen, sondern der Kunde musste sich jedes Mal selbst auf die Suche nach dem verbleibenden Paket machen. Als Status stand immer „Erfolgreich zugestellt an Bevollmächtigter“. Der Friseursalon wurde nie von dem Kunden bevollmächtigt, Pakete für ihn entgegen zu nehmen.

Es erfolgte jedes Mal eine Beschwerde bei der DHL, die jeweils eine Entschuldigung und ein Versprechen abgab, solche Vorfälle in Zukunft auf jeden Fall zu vermeiden. Schließlich hat der Kunde auf Anraten der DHL die Ersatzzustellung schriftlich ausgeschlossen, was dazu führen sollte, das der Postzusteller im Falle einer Abwesenheit des Kunden die Pakete ausschließlich an die genannte Postfiliale abgeben darf. Leider hat das erneut nichts bewirkt. Ein einziges Mal bisher hat die DHL veranlasst, dass das Paket vom Friseur zur Postfiliale gebracht wird.

Das Problem an der Zustellung beim Friseursalon ist, dass die Öffnungszeiten so ungünstig sind, dass der Kunde bereits drei Mal einen halben Urlaubstag opfern musste, um sein Paket abzuholen.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand und der Kunde erwägt nun, rechtliche Schritte einzuleiten, um zum Einen zukünftig die Zustellung nur an die Postfiliale zu erreichen und zum Anderen die verlorenen anderthalb Urlaubstage in irgendeiner Form entschädigt zu bekommen.

Welche Möglichkeiten und Chancen hat der Kunde und aus welcher juristischen Fachrichtung wäre ein geeigneter Anwalt zu konsultieren?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort!

skee

Der Empfänger ist nicht der Vertragspartner der DHL,sondern der Absender.
Der Empfänger kann DHL nur gemäß AGB beauftragen,die Sendung
-auf seinem Grundstück an einem bestimmten Platz abzulegen
-einem Nachbarn abzuliefern
-in einer Packstation abzuliefern

Hallo!
nichts zur Klage, aber warum benutzt der Betroffene nicht „Filiale Direkt“ - einen Service von DHL. Dann gibts keine Diskussion, keine umleitung und keinen Friseur.
p

Doch, das hat der Kunde eingestellt. Hat leider nichts genutzt, die Pakete werden beim Friseur abgegeben. Das ist eben das Problem.

Der Empfänger ist nicht der Vertragspartner der DHL,sondern
der Absender.

der empfänger hat einen eigenen anspruch aus dem vertragsverhältnis zwischen versender und transportunternehmen (sog. echter vertrag zugunsten dritter), dass ordnungsgemäß geliefert wird. ordnungsgemäß heißt, dass die ware bei der angegebenen anschrift (bzw. dem angegebenen alternativstandort) abgegeben wird und nicht beim friseursalon. solange also diese bestimmte lieferung beim friseur liegt, besteht noch immer ein anspruch auf ordnungsgemäße erfüllung, der gerichtlich durchsetzbar ist.

gerichtlich kann also nur dieser anspruch durchgesetzt werden, dass eben diese eine lieferung beim anspruchsteller abgeliefert wird.
es kann aber nicht gerichtlich durchgesetzt werden, dass künftig (irgendwann und zu irgendeiner gelegenheit) das unternehmen beim empfänger die sache abliefert.
dennoch wird ein gewonnenes verfahren vielleicht eine erzieherische wirkung haben.

Der Empfänger kann DHL nur gemäß AGB beauftragen,die Sendung
-auf seinem Grundstück an einem bestimmten Platz abzulegen
-einem Nachbarn abzuliefern
-in einer Packstation abzuliefern

wenn du einerseits schreibst, dass kein vertragsverhältnis besteht, andererseits aber auf „AGB“ verweist, dann ist das widersprüchlich…