Klage gegen DRV wg. Rentenhöhe beim Sozialgericht

Nachdem ich einen ablehnenden Widerspruchsbescheid von der Rentenversicherung DRV erhalten habe, kann ich jetzt Klage beim Sozialgericht erheben, vorab ohne Anwalt. Es geht um falsche Rentenauskünfte im Zusammenhang mit freiwilligen Beiträgen. im Prinzip wollte ich Schadensersatz fordern, habe jetzt aber folgende Zweifel:
Kann das Sozialgericht über Schadensersatzforderungen überhaupt entscheiden oder zumindest den Rechtsanspruch feststellen? Oder wäre vorab besser, einfach nur um eine höhere Rente zu klagen? Möchte vermeiden, nach Wochen die Antwort zu erhalten: Hierfür sind wir nicht zuständig ….
Sollte man bereits der Klageschrift Beweise und Schriftwechsel etc. beilegen?
Wie lange dauert es ungefähr bis zu eine Entscheidung in der 1.Instanz
Danke für alle Antworten und Hinweise

Hallo, sind sie schon rentner? geht es also um einen rentenbescheid, gegen den sie widerspruch eingelegt haben? oder geht es um die rentenmitteilung, die prognostiziert, welche rente sie bei gleichbleibender beitragszahlung zu erwarten haben. wenn sie schadenersatz einklagen wollen, müssen sie nachweisen, dass ein schaden entstanden ist. eine höhere rente können sie versuchen einzuklagen, wenn bereits ein rentenbescheid vorliegt. auch, wenn sie erstinstanzlich keinen anwalt benötigen, würde ich ihnen trotzdem raten, sich zumindest vor klageerhebung von einem beraten zu lassen oder ihren rentenbescheid von einem unabhängigen rentenberater prüfen zu lassen. mfg abelina

Danke abelina09,
Ja, es geht um einen Rentenbescheid. Ich habe viele Jahre aus dem Ausland freiwillige Beiträge entricht, mit einer Rentenerwartung von 850 bis 900 Euro, mindestens jedoch einer Grundrente, wie es sie bis 1992 noch für Langjährig Versicherte gab. Rausgekommen sind 550 Euro nach Abügen und (neuen) Kürzungen.
Um in Deutschland leben zu können hätte ich auf Harz IV Basis Anspruch auf 1050 Euro, dürfte aber nicht im Ausland leben. Um Grundrente als Sozialleistung zu erhalten hätte ich überhaupt keine freiwilligen Beiträge zahlen müssen. Informiert wurde ich nie, das habe ich alles erst nachträglich herausgefunden.
Anmerkung: Auch heute wirbt die DRV für freiwillige Beiträge, von Müttern und Harz Empfänger. sagt aber nicht, dass dies völlig nutzlos sein könnten, wenn ihre Rentenanspruch im Alter ohnehin den Harz IV Satz nicht erreicht. Dann haben sie die Wahl z.B. 500 Euro Rente nach Abzügen oder 750 als Harz IV Leistung ohne Abzüge.

wonach richtete sich diese rentenerwartung? sie haben sicher immer mal wieder eine mitteilung bekommen, wo die zu erwartende rentenhöhe drinstand, aus diesen mittelungen lässt sich jedoch kein anspruch ableiten. wie gesagt, sie sollten ihren bescheid von einem anwlt oder rentenberater prüfen lassen. sie dürfen ihre rente natürlich auch im ausland beziehen, da es sich um eine versicherungsleistung handelt, wird diese auch ins ausland überwiesen, anders verhält es sich natürlich mit hartzIV, dass seiner art nach als steuerfinanzierte leistung nicht ins ausland gezahlt wird. sie waren als im ausland arbeitender deutscher freiwillig versichert, wo waren sie im ausland? waren sie dort nicht rentenversichert?

Hallo,

eine Schadenesersatzklage müsste vor einem „ordentlichen“ Gericht (Amtsgericht, Landgericht) erhoben werden. Da gilt ab einer bestimmten Klagesumme Anwaltspflicht. Eine Schadensersatzklage kannst Du nur gewinnen, wenn Du weweisen kannst, dass eine falsche Auskunft gegeben wurde und Du dadurch eine Schaden erlitten hast. Das ist in der Regel extrem schwierig!

Du kannst versuchen, vor dem Soziagericht Klage zu erheben. Da wird aber nur untersucht, was tatsächliuch vorliegt und nicht, was irgendwann einmal hätte gemacht werden können.

Da die Sozialgericht völlig wg. Hartz IV-Fällen überlastet sind, kann ich Dir zur Zeitdauer nichts sagen.

Viel Glück!
Ingeborg

Hallo Kaki47

das Sozialgericht wird darüber zu entscheiden haben, ob die festgestellte Rentenhöhe den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung entspricht.

Klagen über Schadensersatzforderungen sind Aufgabe der Zivilgerichte.

Denkbar wäre im günstigsten Falle, daß im Falle einer objektiven Falschauskunft ein sozialrechtlcher Wiederherstellunganspruch festgestellt werden könnte. Dazu bedarf es aber schon –nachweisbar- massiver Vorwürfe.
Rentenauskünfte sind grundsätzlich unverbindlich. Waren die Rentenauskünfte im Zeitpunkt der Erteilung wirklich falsch oder haben sich die rechtlichen Verhältnisse geändert? Was hat man selbst damals unternommen? Wie hoch soll denn der Schaden sein. Wer hat denn den „Schaden“ festgestellt und beziffert?
Fragen über Fragen die so einfach nicht beantwortet werden können.

Natürlich kann und sollte man mit der Klageschrift Beweismittel vorlegen. Man kann sie aber auch nachreichen.

Die Antwort über die Dauer des Verfahrens ist ein Blick in die Glaskugel. Es kann drei Monate, ein Jahr aber aber zwei Jahre dauern.

Das Sozialgerichtsverfahren ist grundsätzlich kostenfrei. Im Falle eines Obsiegens hat die Beklagte DRV die „notwenigen“ Kosten, auch die eines Rechtsanwaltes zu übernehmen.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ist natürlich jederezeit möglich. Entscheidend ist aber, ob man einen auf diesem Gebiet versierten Anwalt findet. Nicht jeder Anwalt der sich als „Fachanwalt für Sozialrecht“ bezeichnet, verfügt im beschriebenen Falle über die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen.

Zugelassene „Rentenberater“ sind da schon eher kompetent. Ist alles eine Frage des Geldes.

TrixiMaus

Danke TrixiMaus (schöner Name),
interessant Deine Frage: war die Information falsch oder hat sich das Recht geändert. Tatsächlich basierten die Auskünfte auf der Gesetzgebung vor dem RRG 1992. Mein Hauptargument ist, dass bei freiwilligen Beiträgen die DRV in direkter Konkurrenz zu Privatanbietern steht und ihre Aussagen dadurch ein verbindliches Leistungsversprechen darstellte oder wiederrufen werden musste. Bedenke: ich war im Ausland (was die DRV wusste) und habe von der >Reform 92

hallo, weiss ich auch nicht. tschüss

Moin,

Sozialgerichtsverfahren in der ersten Instanz sind kostenfrei und ohne Anwaltszwang!

Da kann man nix verlieren.

Ob andere Alternativen besser sind, sollte nach einer Beratung entschieden werden, z.B. bei einem Versichertenberater sh.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…
Gruß

Hallo,
„TrixiMaus“ ist der Name von meinem Hund.

Die Auskunft und/oder Beratung durch einen Rentenversicherungsträger kann immer nur das aktuelle Recht berücksichtigen.
In einer Rentenauskunft wird ausdrücklich auch darauf hingewiesen und die Rentenauskunft als nichts rechtsverbindlich erklärt.
Was der Gesetzgeber (sprich Politiker) später –warum auch immer- ändern, kann niemand vorhersehen.
Ich selbst hatte meine Lebensplanung auch auf einen Ruhestandsbeginn mit dem 63. Lebensjahr (nach 49 Berufsjahren) abgestellt. Habe ich dann auch gemacht, aber mit 7,2 Prozent Abschlägen.
Die vielen Veränderungen seit 1992 sind überwiegend negativer Natur. Allerdings gab es auch positive Änderungen, z.B. die Einführung der Kindererziehungszeit, ein Anspruch des Witwers auf eine Hinterbliebenenrente.
Ab 2012 wird das Rentenalter stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Auch das konnte keiner 1992 vorhersehen.

Die negativen Veränderungen waren schon immer Gegenstand von Rechtsstreiten bis hin zum Bundessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht. Gebracht haben sie eigentlich alle nichts.

Auch in Deinem Falle wird sich nichts ergeben. Die DRV hat sich nicht falsch verhalten. Das SG wird die Klage abweisen, eine Berufung beim Landessozialgericht wird ebenfalls nichts bringen. Die Revision beim Bundessozialgericht wird erst gar nicht zugelassen.

Eine Schadensersatzklage vor den Zivilgerichten erscheint mir ebenfalls aussichtslos. Wer soll denn verklagt werden? Hat sich die DRV ein Verschulden vorwerfen zu lassen?

Auch wenn man es als ungerecht empfindet bleibt trotzdem nur die Erkenntnis, dass alle Bemühungen, die Zeit und Geld kosten, am Ende ohne Erfolg sein werden.

In diesem Sinne
Gruß von TrixiMaus (muss jetzt auch „Gassi“

sorry…in kein rechtsanwalt…bitte wende dich an einen

Kann ich dir leider nicht beantwortet, da ich hierzu garnichts weiss. Gruss A. Madsen

Hallo Herrchen von Triximaus,
meine Klage richtet sich in erster Linie gegen die Schuldhafte Unterlassung ihrer Auskunftspflichten. Habe15 Jahre aus dem Ausland Beiträge entrichtet, die am Ende völlig wertlos waren, weil die Grundsicherung durch die massiven Kürzungen und zusätzlichen Abzüge völlig unerwartet nicht erreicht wurde. Diese gäbe es dann nur als Sozialleistung aber dann darf ich nicht im Ausland leben, wo es wesendlich billiger wäre.
Ich suche deswegen ganz dringend alte Unterlagen, aus der Zeit vor 1978, in denen die DRV für freiwillige Beiträge geworben hat. Wenn Du oder ein Bekannter/Verwandter noch irgendwo solche Unterlagen hättest, oder eine Idee hast, wie man da heute noch dran kommt, wäre ich Dir ewig dankbar.
Gruss an TrixiMaus (ist hoffentlich kein Pittbull)

Hallo,

zunächst: TrixiMaus ist ein ganz lieber kleiner „Westi“

Eine „schuldhafte Unterlassung“ kann ich hier nicht erkennen. Wer sollte denn die Rechtsentwicklung vorhersehen können?

Unterlagen aus der Zeit vor 1978 habe ich leider nicht und kann sie auch nicht beschaffen.

Nur: „Werbung“ für freiwillige Beiträge hat die DRV zu keiner Zeit gemacht; darf sie auch nicht.

Die DRV informiert, und dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, allgemein über die freiwillige Versicherung.

In Erinnerung ist mir noch, daß im Jahre 1984 über Änderungen im Rentenrecht informiert wurde und möglicherweise eine freiwillige Versicherung sinnvoll sein kann. Diese Informationen (nicht Werbung) wurden von allen Rentenversicherungsträgern, dem BMA, vielen Verbänden und den Medien verbreitet.
Dabei ging es aber die Möglichkeit durch freiwillige Beiträge den Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,
also ich kann ihnen nur raten - falls sie eine
Rechtsschutzversicherung haben - einen Anwalt einzuschalten.
Die Versicherungen haben nämlich unter Umständen Jahre lang Zeit.
Und Sie?
Hab und hatte auch sehr viel Ärger mit ner Rentenversicherung. I
ch kämpfe nun schon seit 4 Jahren um ne höhere Rente. Hab auch gedacht ich schaff des alles alleine.
Nix is.
Sollten sie aber auf eigene Faust klagen wollen? Folgende Tipps:

  1. In der Klageschrift alles Relevante, was zur Klage führte angeben und wenn möglich auch belegen.
  2. Wenn sie Klage einreichen, dann auch gleich einen Eilantrag stellen.
    Dann sollte es binnen 3 Monate über die Bühne gegangen sein. Muss aber nicht…kann ja sein, dass das Gericht überlastet ist?
    Ob sie nun eine Klage auf Schadensersatz oder auf Festsetzung einer höheren Rente stellen sollen…kann ich nicht beantworten. Dazu fehlen mir die Fakten. Sie sehen Beratung bei einem Anwalt wäre nicht schlecht. Und dann noch etwas:
    Ne Erstberatung kostet nicht die Welt(ca. 20 Euro= Mit Versicherung gar nichts.
    Hoffe ich konnte helfen?
    Mfg, Fred

…meiner meinung nach geht ohne anwalt nixht,

mehr weiss ichnicht zu.

sorry. trotzdem alles gute.

Hallo
Sorry für die Verspätung…
Generell ohne nähere Angaben zum Sachverhalt und Prüfung der Aktenlage kann ich keine entsprechende Antwort geben.
Ich schlage daher vor einen Rentenberater aufzusuchen. Diese sind wie Anwälte unabhängig. Kosten entstehen auch werden aber ggf von der Rechtschutzversicherung getragen.

Hinsichtlich der Zeitdauer des SG bis zur Entscheidung.
Allgemein ist bekannt das die Sozialgerichte je nach Region in Deutschland stark beansprucht sind. Demgemäß kann wenn auch nur gefühlsmäßig viel Zeit bis zur Entscheidung vergehen obgleich das Gericht zur zeitnahen Entscheidung tendiert.

Gruß

Lieber Kaki47,
leider kann ich dir in dieser Frage mangels Erfahrung keine Antwort geben.
Liebe Grüße und auf jeden Fall viel Erfolg.