Klage gegen Eltern

Wir Erwachsenen Kinder haben Angst dass unsere Eltern das Grundstück an Vietnamesen verschenken,die schon viel Geld von ihnen bekommen haben.Kann ich meine Eltern heuet auf mein Pflichtteil verklagen?

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Eintritt des Erbfalles beim Ableben des Erblassers. Vorher gibt es da nichts zu fordern oder einzuklagen. Die Eltern können mit ihrem Vermögen nach Belieben verfahren. Im Rahmen von Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod der Erblasser erfolgen, für die Sie beweispflichtig sind, entstehen Ihnen gegenüber den Beschenkten im Rahmen einer durch Sie zu beweisenden Aushöhlung des Erbes Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beschenkten. Also fein säuberlich alle Namen, Daten und Fakten notieren und mit der Hoffnung leben, dass später bei den vermeintlich Beschenkten noch etwas zu holen ist.