Hallo liebe User,
im November letzten Jahres habe ich meine AEVO-Prüfung vor der IHK abgelegt. Von drei selbstverliebten, älteren Herrschaften wurde meine praktische Prüfung - die im Vorbereitungskurs noch mit „sehr gut“ bewertet wurde - nur mit „ausreichend“ bewertet. Meiner Meinung nach war dies keine gerechte und faire Bewertung meiner Leistung. Ich habe daher Widerspruch eingelegt. Und wen wunderts, der wurde natürlich nach abgeleht - mit zum Teil sehr abenteuerlichen Begründungen. Nun meine Frage an euch: Hat jemand von euch Erfahrungen im Klagen gegen die IHK bei dieser Thematik? Macht eine Klage überhaupt Sinn?
Freue mich auf eurer Rückmeldungen. Vielen Dank!
Lordhandbag