Klage gegen Stadt - wie gehe ich am besten vor?

Folgender Sachverhalt:

Meine Heimatstadt vergibt an seine Sportvereine Trainingszeiten. Im Bereich des Wassersports hat sie die Ausübung der Aufteilung dem Kreisschwimmverband übertragen. Aufgrund von Stimmenmehrheit von Schwimmern gegenüber Wasserballern, machen diese mit den Trainingszeiten quasi, was sie wollen.
Dabei werden die Trainingszeiten für den Bereich Schwimmen nach Erfolgen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene aufgeteilt. Dabei werden alle Sportler und Sportlerinnen herangezogen. Für den Bereich Wasserball wird jedoch nur das Melden von Herrenteams zugrunde gelegt. Es gibt keine Trainingszeitenzuteilung für Jugendmannschaften sowie Frauenteams. Bisher haben wir stillschweigend das immer hingenommen, da wir Nachwuchstraining in den Erwachsenenzeiten mit durchführen konnten, bzw. es war vielmehr so, dass wir Erwachsenenteams eigentlich nur noch haben spielen lassen, damit wir Trainingsplatz für Jugendteams hatten. Widersinnig, untrainierte Mittdreissiger reisen durch halb Deutschland und verlieren, damit der Nachwuchs Trainingszeiten hat! Das jedoch nur am Rande.
Durch den Rückzug einer Herrenmannschaft haben wir nun ein Drittel unserer Trainingszeit verloren, obwohl wir 300 % mehr Jugendteams in der gleichen Zeit haben.

Es ist sicherlich der Stadt überlassen, wie sie generell ihre Trainingszeiten zur Verfügung stellt. Fraglich ist, ob sie dabei einer Personengruppe offensichtliche Nachteile, wie durch die Unterlassung von Zuweisung von Jugendtrainingszeiten so einfach durchziehen kann.

Ich möchte hier keine grosse Diskussion entfachen, ob es Sinn, Zweck, Erfolg haben könnte.

Vielmehr würde ich mich freuen, wenn mir jemand einen konkreten Ratschlag geben kann, in welcher rechtlichen Form ich vorzugehen hätte.

Vielen Dank
Marian

Um rechtlich gegen die Stadt vorgehen zu können, bedarf es eines sog. Verwaltungsaktes, der Dich belastet. Doch dieser dürfte in diesem Fall nicht infrage kommen.

Die beste Möglichkeit wäre, die Presse dafür zu interessieren. Doch diese setzt eine geschickte Strategie voraus. Alternativ käme das Nerven von Stadträten infage. Diese Leute sind für die Bürger und nicht nur zum Kassieren von Sitzungsgeldern da. Im Zweifel gehe zur stärksten Opposition, denn die hat immer Interesse daran, der Stadtratsmehrheit auf die Nerven zu gehen. Jugendsportförderung ist ein solches Thema.

das schlimme ist, das sich die politik auf taub stellt und wir zumindest im sportausschuss die grosse fraktion haben ;o(

natürlich behindert mich, bzw. die sportart das vorgehen durch die stadt, da es uns im gegensatz zu anderen verwehrt wird, jugendarbeit sinnvoll zu betreiben.
ich meine, es kann einer stadt ja gerne überlassen sein, bestimmte sportarten besonders zu fördern. jedoch sollte es ihr ja wohl untersagt sein, bestimmte zu behindern. und da dürfte doch wohl ein hebel anzusetzen sein, denn nur einem verein keine nachwuchsarbeit zu ermöglichen, stellt ja eine behinderung da.

über welchen weg müsste ich denn wenn gehen? also eine verwaltungsklage?

Hallo!

Jetzt mal abgesehen von den Chancen und dem Risiko:

Wird es nicht auch bei euch so gesehen, dass die öffentliche Hand im Rahmen privatwirtschaftlicher Verwaltung, eine solche liegt ja hier vor, unter gewissen Voraussetzungen an Grundrechte, also im konkreten Fall an den Gleichheitssatz, gebunden ist? Die Vergabe von Wirtschaftsförderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ist bei uns so ein klassischer Fall von der Fiskalwirkung der Grundrechte und so ähnlich wär das da ja auch. Wird jemand benachteiligt müsste dieser vor dem Zivilgericht die Gebietskörperschaft klagen.

Gruß
Tom

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