@ cmd.dea: Ebenso langweilen mich Juristen, die im Ernst
glauben, mir immer noch einreden zu können, dass man einen
rechtlichen Sachverhalt nicht jederzeit aus zwei völlig
unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilen kann.
Sie können jeden rechtlichen Sachverhalt beurteilen, wie Sie es wollen, und können sich auch ein eigenes Gesetzbuch dazu ausdenken.
Wer jedoch meint, dass sein eigenes Bauchgefühl eine vertretbare Rechtsmeinung darstellt, irrt sich gewaltig.
Sie können ja gerne mal versuchen, vor Gericht zu argumentieren, dass die BGH-Entscheidung, die der Gegenseite Recht gibt, falsch sei und der Richter statt dessen der Ansicht von smalbop in Wer-weiss-was folgen soll.
Wie sinnvoll das und daher Ihre Antworten hier sind, darf jeder für sich selbst entscheiden.
Machen sie
doch den ganzen Tag nichts anderes, wenn sie selber dem die
Gegenpartei vertretenden Kollegen im Gerichtssaal
gegenüberstehen.
Seit wann stehe ich irgendwelchen Gegenparteien im Gericht gegenüber und woher meinen Sie überhaupt, auch nur ansatzweise beurteilen zu können, wie ich meinen Beruf ausübe?
Ich weiß, es ist schwer für Sie, Leute, die
vor Schwarzkitteln partout nicht mehr Ehrfurcht haben als vor
Blaumännern, von der Erhabenheit Ihres Berufsstandes
überzeugen zu wollen.
Ach da weht der Wind her? Sie haben ein persönliches Problem mit Juristen. Das erklärt natürlich einiges.
Und auch BGH-Urteile kommen nur deshalb zustande,
wenn vorher mindestens ein dort zugelassener Rechtsanwalt (und
kein Forumslaie) eine andere Meinung dazu vertreten hat.
Und deswegen sind Ihre Ergüsse hier brauchbar, nur weil Anwälte unterschiedliche Ansichten vertreten? Au, weia! Selbsterklärend.
So einfach ist das mit der Logik.
In Ihrer Welt schon, da habe ich keine Zweifel.
Dummer Weise müssen wir hier aber einreifen, wenn Sie die Fragesteller irreführen. Wäre das nicht so, könnten Sie Ihre Märchen gerne so oft zum Besten geben, wie Sie wollen.