Klage gegen Telekom - Erfolg?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Klage gegen die Telekom und möchte wissen, wie ihr die Erfolgschancen beurteilt.

Person A hat telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, in dem eine Grundgebühr in Höhe von 34,95 € zugesagt wurde. Von der Telekom wurden allerdings 39,95 € berechnet und auch eingezogen.
Person A geht daraufhin zu einer Anwältin der Verbraucherzentrale, die sich per Mail an die Telekom wendet. Die Anwältin forwardet Person A eine Mail, in der Hr. J. von der Telekom (Serviceteam Vorstand vom Kundenservice) zusagt, dass die Grundgebühr auf 34,95 € gesenkt wird und für die bereits gezahlten Monate eine Gutschrift erfolgt.
Person A hat zudem ein Interview mit einer Reporterin von Bayern 5 über den Sachverhalt. Person A schickt Mail des Hrn. J. weiter an Reporterin und die Pressestelle der Telekom sagt der Reporterin zu, dass die Aussagen des Hrn J. verbindlich seien.
Nachdem erst kein Schreiben über eine verminderte Grundgebühr eintrifft, telefoniert Person A mit dem Kundenservice der Telekom. Die Mitarbeiterin Fr. D. sagt zu, den Fall zu bearbeiten und spricht sogar 2 Tage später auf den AB von Person A, dass die Grundgebühr reduziert ist und eine Gutschrift erfolgt (AB-Nachricht wurde leider inzwischen gelöscht, aber Name, Datum und Uhrzeit des ursprünglichen Telefonats sind bekannt).
Leider hat sich seit fast 2 Monaten immer noch nichts getan.
Mail an Hrn. J. und Anruf an Kollegin mit Bitte um Rückruf wurden ignoriert.

Person A erwägt nun Klage gegen die Telekom.

Nachdem ein schriftliches Dokument (Mail) und die Aussage der Pressestelle gegenüber der Reporterin existieren, wie schätzt ihr die Chancen ein?

Danke für eure Antworten.

Grüße
itzibitzi

Hallo

Person A erwägt nun Klage gegen die Telekom.

Nachdem ein schriftliches Dokument (Mail) und die Aussage der
Pressestelle gegenüber der Reporterin existieren, wie schätzt
ihr die Chancen ein?

Schlecht, weil die Klage unbegründet ist. Worauf soll den geklagt werden? Die Telekom berechnet zu viel und bucht zu viel ab, na und? Man kürzt die Rechnung und veranlasst eine Rücklastschrift bzw. verrechnet Überzahlungen mit zukünftigen Rechnungsbeträgen, bis sie aufgezehrt sind. Abgesehen davon kann man eine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Das war’s auch schon, was nötig ist, um zu seinem Recht zu kommen. Wenn’s die Telekom anders sieht, wird sie schon von sich aus klagen. Dann kann man immer noch seine Beweismittel vorlegen.

smalbop

Hallo,

leider hat die Telekom dann leichtes Spiel, weil sie ab einem bestimmten Minusbetrag einfach den Anschluss sperrt. Ende.
Und dann ist das nicht mehr deren Problem, sondern wieder bei einem selbst.
Einzugsermächtigung hat Person A schon lange gekündigt. Löst aber das Problem nicht.

Danke
itzibitzi

Schlecht, weil die Klage unbegründet ist. Worauf soll den
geklagt werden?

Na, auf die zuviel berechneten Grundgebühren.

Die Telekom berechnet zu viel und bucht zu

viel ab, na und? Man kürzt die Rechnung und veranlasst eine
Rücklastschrift bzw. verrechnet Überzahlungen mit zukünftigen
Rechnungsbeträgen, bis sie aufgezehrt sind. Abgesehen davon
kann man eine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Das
war’s auch schon, was nötig ist, um zu seinem Recht zu kommen.
Wenn’s die Telekom anders sieht, wird sie schon von sich aus
klagen. Dann kann man immer noch seine Beweismittel vorlegen.

leider hat die Telekom dann leichtes Spiel, weil sie ab einem bestimmten Minusbetrag einfach den Anschluss sperrt. Ende.
Und dann ist das nicht mehr deren Problem, sondern wieder bei einem selbst.
Einzugsermächtigung hat Person A schon lange gekündigt. Löst aber das Problem nicht.

Danke
itzibitzi

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Schlecht, weil die Klage unbegründet ist. Worauf soll den
geklagt werden? Die Telekom berechnet zu viel und bucht zu
viel ab, na und? Man kürzt die Rechnung und veranlasst eine
Rücklastschrift bzw. verrechnet Überzahlungen mit zukünftigen
Rechnungsbeträgen, bis sie aufgezehrt sind. Abgesehen davon
kann man eine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Das
war’s auch schon, was nötig ist, um zu seinem Recht zu kommen.
Wenn’s die Telekom anders sieht, wird sie schon von sich aus
klagen. Dann kann man immer noch seine Beweismittel vorlegen.

Und warum genau soll jetzt die Klage unbegründet sein, der Anspruch des Kunden auf Zurückzahlung zu viel gezahlter Gelder also nicht bestehen?

Doch, aber der lässt sich per Rücklastschrift oder Verrechnung wesentlich schneller und dabei günstiger befriedigen als mit jeder Klage.

Hallo

leider hat die Telekom dann leichtes Spiel, weil sie ab einem
bestimmten Minusbetrag einfach den Anschluss sperrt. Ende.
Und dann ist das nicht mehr deren Problem, sondern wieder bei
einem selbst.

Dann kann man erfolgreich auf Erfüllung klagen. Einen zur Sperrung des Anschlusses allein berechtigenden Minusbetrag gibt es nämlich nicht, wenn der Kläger rechnerisch alles richtig macht - und seine eigene Rechtsposition ansonsten korrekt sieht.

Gruß
smalbop

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Klage gegen die
Telekom und möchte wissen, wie ihr die Erfolgschancen
beurteilt.

auch die Telekom ist nicht „heilig“ und unterliegt, entgegen der eigenen Einschätzung, dem deutschen Recht.

Siehe:

http://79pzgren.de/forum/index.php?topic=629.0

So kann es kommen.

Gruß

S.J.

Doch, aber der lässt sich per Rücklastschrift oder Verrechnung
wesentlich schneller und dabei günstiger befriedigen als mit
jeder Klage.

Mag sein, mag nicht sein, aber jedenfalls sollte dem Fragesteller dann nicht gesagt werden, dass seine Klage unbegründet sei. Es ist noch immer jedem seine Sache selbst, wie er vorgehen man. Und die Frage war eindeutig auf die Erfolgsaussicht einer Klage gerichtet.

Gruß
Dea

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Hallo,

leider hat die Telekom dann leichtes Spiel, weil sie ab einem
bestimmten Minusbetrag einfach den Anschluss sperrt. Ende.
Und dann ist das nicht mehr deren Problem, sondern wieder bei
einem selbst.

Dann kann man erfolgreich auf Erfüllung klagen.

ein wunderbarer Vorschlag. Man hat dann ggf. mal ein halbes Jahr kein Telefon, aber das macht ja nichts - man bekommt sicher auch die Grundgebühr für diese Zeit zurück…

Sag mal, geht’s noch?
Gruß
loderunner (ianal)

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Mag sein, mag nicht sein, aber jedenfalls sollte dem
Fragesteller dann nicht gesagt werden, dass seine Klage
unbegründet sei. Es ist noch immer jedem seine Sache selbst,
wie er vorgehen man. Und die Frage war eindeutig auf die
Erfolgsaussicht einer Klage gerichtet.

Tut mir leid, ich wollte natürlich keine zwei Rechtsanwälte nebst einem Amtsricher und diversen Gerichts- und Kanzleibütteln um Lohn und Brot bringen.

Dann kann man erfolgreich auf Erfüllung klagen.

ein wunderbarer Vorschlag. Man hat dann ggf. mal ein halbes
Jahr kein Telefon, aber das macht ja nichts - man bekommt
sicher auch die Grundgebühr für diese Zeit zurück…

Sag mal, geht’s noch?

Ich erwarte mit Spannung deinen Vorschlag für eine ja offenkundig auf der Hand liegende Klagebegründung.

Ich erwarte mit Spannung deinen Vorschlag für eine ja
offenkundig auf der Hand liegende Klagebegründung.

Das Ursprungsposting nicht gelesen? Oder nicht verstanden?

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Tut mir leid, ich wollte natürlich keine zwei Rechtsanwälte
nebst einem Amtsricher und diversen Gerichts- und
Kanzleibütteln um Lohn und Brot bringen.

Sie können wollen, was Sie wollen, hauptsache, Sie beantworten die Frage nicht falsch. So einfach ist das.

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PLONK

Ich erwarte mit Spannung deinen Vorschlag für eine ja
offenkundig auf der Hand liegende Klagebegründung.

Das Ursprungsposting nicht gelesen? Oder nicht verstanden?

blablabla

Sie können wollen, was Sie wollen, hauptsache, Sie beantworten
die Frage nicht falsch. So einfach ist das.

Die Frage, wie die Erfolgsaussichten einer Klage eingeschätzt werden, kann ein User überhaupt nicht falsch beantworten, egal, wie seine Antwort lautet.

Dann mal Klartext

blablabla

Du hast wieder mal keine Ahnung, Unsinn erzählt und bist wieder mal dabei ertappt worden. Ein Schandfleck für ein Expertenforum.
Aber nicht wegen obiger Tatsache, sondern weil Du nicht im mindesten in der Lage bist, das auch zuzugeben. Im Gegenteil erhebst Du Dich dann sogar mal über Urteile des BGH hinweg mit Deiner irrigen Laienmeinung. Einfach nur noch lächerlich.
Es wird Zeit, dass Du das Forum wechselst und woanders weiterspielst. Gutefrage.net wäre Deinem Verhalten angemessen. Da interessiert es offensichtlich niemanden, ob eine Antwort richtig ist oder falsch, ob sie nützt oder schadet. Hier ist das anders, deshalb fällst Du regelmäßig negativ auf.

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Die Frage, wie die Erfolgsaussichten einer Klage eingeschätzt
werden, kann ein User überhaupt nicht falsch beantworten,
egal, wie seine Antwort lautet.

Netter Versuch, Ihre falsche Antwort zu kaschieren. Nicht originell, aber nett…

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Umkehrt!

blablabla

Genau das und Ihr „Plonk“ treffen hier auf Sie zu.

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Die Frage, wie die Erfolgsaussichten einer Klage eingeschätzt
werden, kann ein User überhaupt nicht falsch beantworten,
egal, wie seine Antwort lautet.

Netter Versuch, Ihre falsche Antwort zu kaschieren. Nicht
originell, aber nett…

Netter Versuch, Ihre fehlende Logik zu kaschieren. Nicht gelungen, aber nett.

Ja, Klartext
@ loderunner: was mir an die auffällt ist, dass du regelmäßig nichts selbst versuchst, Fragen von UP zu beantworten, sondern lieber wartest, bis jemand anders hilft, um dann an irgendwelchen Details der Antwort herumzukritteln oder haarspalterische weiterführende Fragen zu stellen, die den UP auch nicht weiterbringen. Das ist einfach nur billig und außerdem auf Dauer langweilig, daher erwarte bitte nicht, dass ich in Zukunft noch irgendwie auf deine Kommentierungen meiner Antworten reagiere.

@ cmd.dea: Ebenso langweilen mich Juristen, die im Ernst glauben, mir immer noch einreden zu können, dass man einen rechtlichen Sachverhalt nicht jederzeit aus zwei völlig unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilen kann. Machen sie doch den ganzen Tag nichts anderes, wenn sie selber dem die Gegenpartei vertretenden Kollegen im Gerichtssaal gegenüberstehen. Ich weiß, es ist schwer für Sie, Leute, die vor Schwarzkitteln partout nicht mehr Ehrfurcht haben als vor Blaumännern, von der Erhabenheit Ihres Berufsstandes überzeugen zu wollen.

@ beide: Und auch BGH-Urteile kommen nur deshalb zustande, wenn vorher mindestens ein dort zugelassener Rechtsanwalt (und kein Forumslaie) eine andere Meinung dazu vertreten hat. So einfach ist das mit der Logik.