Klage gegen verfall anordnung

Liebe/-r Experte/-in,

klage gegen verfall anordnung

Text:
ich wurde 2005 zu 21 monaten bewährung verurteilt und dem verfall von 78000 euro(verstoss gegen das markengesetz)!

zu diesem zeitpunkt wusste ich nicht was verfall bedeutet!

mein anwalt sagte nur wenn ich das geld habe wird es gepfändet und wenn nicht dann haben die pech!
(wenn ich das gewusst hätte was das bedeutet hätte ich das urteil nicht angenommen)

ich war vor dem urteil hoch verschuldet ca.40000 euro und zahlte unterhalt 285 im monat!
mein einkommen war 1400 im monat!(von den 40000 euro schulden hatte mein anwalt dem gericht nichts gesagt,und davon steht auch nichts im urteil)!

nun mach ich seit fast 6 jahren privatinsolenz und habe vor kurzen erfahren das ich danach die 78000 zahlen muss!ich wusste nicht das die 78000 nicht in die insolvenz gehen)sonst hätte ich keine inso gemacht!

meine fragen:

  1. hätte nicht § 73c Härtevorschrift anwendung finden müssen?

  2. kann ich noch gegen den verfall klagen?weil der verfall ja auch jederzeit nachträglich angeordnet werden kann!dann müsste es umgekehrt ja genauso sein oder?

Keine Ahnung. Kenne mich mit Verfall nicht aus.

Hallo simonsagt,

ich bitte Sie, sich in diesem Fall an einen anderen Experten, bzw. direkt an einen Anwalt zuwenden. handelt sich hier um Teile der deutschen Gesetzgebung, die für den „Normalbürger“ i. d. R. nicht zu verstehen sind.

Danke und viel Glück in diesem Fall.

Hallo, leider kenne ich mich mit deinem Fall nicht so gut aus. Aber die 78000 Euro sind der Schaden, den du bei der Straftat angerichtet hast. Der fließt meines Wissens nicht in eine Insolvenz. Schulden werden bei der Höhe einer Geldauflage o.ä. nicht berücksichtigt, genausowenig wie Miete, Strom usw. Abgezogen wird nur der Unterhalt. Also kein Härtefall. Gegen ein rechtskräftiges Urteil kann man nicht mehr klagen. Höchstens ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen. Deine Bewährungsstrafe von 2005 müsste ja außerdem längst erlassen sein.

Hallo - es tut mir leid im Insolvenzrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Sorry

Tut mir leid, die Frage kann Ihnen nur ein Anwalt nach Einsicht in die Akten beantworten. Ggf sollten sie einen anderen Anwalt noch einmal damit beauftragen. MfG