heute habe ich - wie so viele - die Bescheinigung von der ZVS über die Vergabe eines Studienplatzes erhalten.
Jetzt habe ich einen Studienplatz, leider in Giessen und nicht in Düsseldorf, wie beworben. Einem gestellten Härtefallantrag wurde leider nicht entsprochen.
Ich will jetzt folgendes tun:
Alle verklagen !!!
Einen Studienplatz habe ich ja zugewiesen bekommen, der beliebte Art.12 GG fällt also flach.
2 Ansätze sind (sinnvoll) zu verfolgen:
Anfechtung des Nicht-Entsprechens meines Härtefallantrags.
Verklagen der Universität bzgl. Nicht-Einhaltung der Studienplatzvorgabe lt. Landesrecht.
Wie mache ich das / wie geht das?
Weitere Ansätze wären für mich zudem denkbar (mal was neues - bitte seht hier nur das Ziel, nicht den Weg):
Anfechtung der Verteilung nach ZVS-Kriterien ist Verfassungswidrig, da nach Art3 GG die Menschen einander gleichgestellt sein sollen. Lt. Vorgabe der ZVS muss bei Krankheit etc. ein fachärttliches Gutachten vorgelegt werden, um zu bescheinigen, daß aufgrund z.B. einer Krankheit ein Studium an anderem Ort nicht sinnvoll erscheint. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung macht das Einreichen eines fachärztlichen Gutachtens hinfällig. Dabei ist es durchaus zumutbar und vorstellbar, daß ein Schwerbehinderter, welcher ín der Lage wäre, ein Studium aktiv aufzunehmen, auch ggf. sich dem Studienort anpassen kann und muss. Lt. Art.3 GG darf kein Mensch aufgrung einer Behinderung benachteiligt werden, im Umkehrschluss aber auch nicht besser gestellt. In der Folge wäre das Verfahren zur Zuweisung des Studienortes also ggf. Verfassungswidrig.
Ist ein solcher Ansatz evtl. erfolgversprechend und wenn ja, wie fechte ich das durch? (Wie gesagt, ich möchte NICHT erreichen, daß der Artikel der Schwerbehinderten-Bevorzugung wegfällt, sondern die ganze ZVS Ordnung hinterfragt wird. Von daher bin ich auf der Suche nach einem Ansatzpunkt in dem Gefüge der ZVS, um gerichtlich Gehör zu bekommen).
Bin Dankbar für Anregungen und Tips bzgl. der Problematik
Ich bin kein Rechtsexperte, aber…
…wenn auch Dein Härtefallantrag nicht genehmigt wurde, gibt es kaum Möglichkeiten. Ich bin wie gesagt kein Rechtsexperte, habe mich aber sehr lange und intensiv mit der ZVS auseinandergesetzt, sowohl mit ihren Regeln als auch mit Prozessen gegen sie. Ich gehe jetzt nicht tiefer drauf ein - die rechtliche Seite Deiner Vorschläge kann ich nicht im geringsten bewerten - aber es sind schon viele Prozesse mit weitaus besseren Vorbedingungen gescheitert.
By the way: Giessen ist nicht übel. Das Dachcafé ist einsame spitze.
By the way: Giessen ist nicht übel. Das Dachcafé ist einsame
spitze.
Hallo,
ich bin leider schon 30 und in einer eheähnlichen Beziehung. Mit 20 hätte ich kein Problem gehabt, umzuziehen. Darüber hinaus bin ich leider auch noch momentan krankheitsbedingt von der Sozialhilfe abhängig - mit 450 EUR / monatlich ist eine Zweitwohnung echt zu teuer. Darüber hinaus besitze ich auch nichts (Einrichtung etc). Müsste ich alles über das Sozialamt beziehen - ich fände das sehr unwirtschaftlich und überflüssig.
Komplett wären da bestimmt über 1000,00 EUR fällig, damit Umzug und Wohnung + Einrichtung abgedeckt wären. Ich finde dies etwas unwirtschaftlich (auch gegenüber der Gemeinschaft), da überflüssig, da ich in Düsseldorf ja in einer fertig eingerichteten Wohnung wohnen kann.
meines Wissens gibt es Sozialhilfe nicht für Studenten. Erkundige dich vorher auf jeden Fall, ob du weiterhin Sozialhilfe beziehen kannst, wenn du studieren willst.
Nur so als Tipp am Rande…
danke für Deine Sorge, aber dann bekomme ich BaFöG.
Das Studium beginnt im Oktober, um studiern zu können, müsste ich noch diesen Monat umziehen, da ich diesen Monat noch Sozialhilfeempfänger bin, müsste das Amt auch aufkommen (evtl. auch für Doppelmiete wegen Mietvertrag etc.).
Daß die ZVS so was gut findet - naja.
Ich kann ja mal die nötigen Anträge stellen - ich fürchte nur, die Sozialarbeiter bewilligen daß lieber, als wegen ungebührlicher Härte bei der ZVS nachzufragen.
wenn ich das richtig verstanden habe, möchtest Du jetzt klagen beim Bundesverfassungsgericht. Das dauert doch bestimmt ein paar Jährchen bis das durch ist. Wenn Du aber so lange wartest, bekommst Du ja kein Bafög mehr (bis max. 30. Lebensjahr) und mit Deinem Studium wärst Du in der Zeit bestimmt auch allemal fertig.
Und bei Geldmangel würde ich einfach mal arbeiten vorschlagen
falsche Überlegung, gefragt sind Rechtshinweise
Hallo,
jetzt geht das los…
Wer lesen kann, ist klat im Vorteil: „Krankheitsbedingt“ - d.h. arbeitsfähig seit gerade Mal 2 Monaten (nach mehreren Jahren). „Keine Ausbildung“ - d.h. keinen erlernten Beruf.
„Bundesverfassungsgericht“?
Hatte ich nichts von erwähnt - klar, wenn ich gegen die KRITERIEN der ZVS Klage, läufts zwangsläufig darauf hinaus.
Wenn ich aber argumentiere, daß diese Kriterien verfassungswidrig seien, dann werde ich ja paralell dazu Antrag auf „Vorrübergehende Anordnung zur Zuteilung eines vorrübergehenden Studienplatzes stellen“ - Ziel ist ja nicht „Rachsucht“ (weil ich keinen Studienplatz bekommen habe), sondern „Ungerechtigkeit“ und „Unwirtschaftlichkeit“ (weil ich die Kriterien, welche bei der Vergabe eine Rolle spielen, ungerecht finde / weil ich es ungerecht finde, daß Menschen, die bei der Bewerbung bei der ZVS einen Anwalt bemühen, einen Studienplatz „kaufen können“ / weil die besten und gleichzeitig zukunftsträchtigen Studienplätze limitiert sind / weil ich es nicht gut finde, daß man Studienplätze in Deutschland „kaufen“ kann ).
Ich danke Dir trotzdem für Deine Überlegungen und daran, daß Du an meinem Problem Anteil genommen hast, ich suche aber Tips, wie ich das jetzt am besten regele. Denn wenn ich erst selber Jura studieren müsste, müsste ich mich bei der ZVS bewerben…
Gruß
Patrick
(P.S: ich hatte mich vor der ZVS übrigens sehr engagiert um eine Ausbildungsstelle beworben - nicht bloß schriftlich, sondern direkt im Betrieb persönlich. Der Witz war nicht schlecht: ein 30jähriger Azubi… Trotzdem hatte ich das Gefühl, daß mein Engagement gut ankam, auch wenn kein Arbeitsplatz dabei herausgesprungen ist. Gestern kam wieder diese nette IQ Show, welche mich stets daran erinnert, daß ich bzgl. dieses mitlerweile sehr beliebten gesellschaftlichen Rätselratens angeblich Hochbegabt bin. Nur das ist ja leider nichts, was die ZVS interessieren würde).
danke für Deine Sorge, aber dann bekomme ich BaFöG.
Das Studium beginnt im Oktober, um studiern zu können, müsste
ich noch diesen Monat umziehen, da ich diesen Monat noch
Sozialhilfeempfänger bin, müsste das Amt auch aufkommen (evtl.
auch für Doppelmiete wegen Mietvertrag etc.).
Daß die ZVS so was gut findet - naja.
Ich kann ja mal die nötigen Anträge stellen - ich fürchte nur,
die Sozialarbeiter bewilligen daß lieber, als wegen
ungebührlicher Härte bei der ZVS nachzufragen.
Kurz und gut:
Wahrscheinlich bekommst Du Geld vom Sozialamt für den Umzug. Den Studienplatz hast Du auch. Wo liegt jetzt das Problem ? Ist es die Trennung von deiner Freundin ?