Klage-Gegenklage?

Kann man sich gegen eine Klage in Form einer Schadensmeldung wehren, wenn diese eine riesige Lügengeschichte ist?
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses wurde dem Mieter vom Vermieter eine Schadensmeldung über den verlassenenen Wohnraum per Gerichtsklage zugestellt, die kilometerlang ist und vor Lügen nur so strotzt. Hier wird versucht Altschäden (und nicht protokollierte Vorschäden) auf den Mieter abzuwälzen. Klar ist, dass der Vermieter dieses mit Vormietern auch schon erfolgreich praktiziert hat. Die Klagen sind so ellenlang, dass jedem Richter die Lust vergeht hier jeden einzelnen Punkt zu besprechen. Man „einigt“ sich dann auf 40%/60% und der Vermieter hat somit ein schönes Sümmchen in der Tasche. Mit Rechtschutzversicherung auch noch kostenfrei. Der Mieter ist der Dumme und ahnte bei Übergabeprotokoll diesen Fallstrick nicht. Nun die eigentliche Frage: da die Schadensmeldung erlogen ist und den Mieter denunziert hat dieser die Möglichkeit sich allein nur gegen die unsagbaren Lügen zu wehren, ganz unabhängig von der eigentlichen Klage? Diese ist im höchsten Maße rufschädigend. Dann kann man ja über Jeden alles behaupten und wird noch belohnt.
Vielen Dank
CTremmit

Vergleiche muss man nicht eingehen. Schäden kann man durch Gutachter beurteilen lassen. Wo ist das Problem?

vnA

Hallo Tremmit,

soweit ich das verstanden habe, wurde ein Vergleich geschlossen. Es macht also keinen Sinn nun mit denselben Argumenten zu klagen. Denkbar wäre eventuell eine Anfechtung des Vergleichs, aber auch das ist problematisch.

Anfechtbar wäre ein Vergleich etwa, wenn die Empfehlung des Gerichts nicht zutreffend war, oder wenn der Vergleich durch Täuschung, Drohung, Druckausübung etc. zustande gekommen ist.

Wäre dies der Fall, dann würde der Prozess weiter fortgesetzt, es gäbe also kein neues Verfahren.

Gruß!

Horst

Hallo

Kann man sich gegen eine Klage in Form einer Schadensmeldung
wehren, wenn diese eine riesige Lügengeschichte ist?
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses wurde dem Mieter vom
Vermieter eine Schadensmeldung über den verlassenenen Wohnraum
per Gerichtsklage zugestellt, die kilometerlang ist und vor
Lügen nur so strotzt. Hier wird versucht Altschäden (und nicht
protokollierte Vorschäden) auf den Mieter abzuwälzen. Klar
ist, dass der Vermieter dieses mit Vormietern auch schon
erfolgreich praktiziert hat. Die Klagen sind so ellenlang,
dass jedem Richter die Lust vergeht hier jeden einzelnen Punkt
zu besprechen.

Hehe, die Verfahren kenne ich. Allerdings etwas armseelig vom Richter, ich muss diese Verfahren auch imer 3 bis 4 Stunden vorbereiten. Das ist nunmal der Job.

Man „einigt“ sich dann auf 40%/60% und der
Vermieter hat somit ein schönes Sümmchen in der Tasche. Mit
Rechtschutzversicherung auch noch kostenfrei. Der Mieter ist
der Dumme und ahnte bei Übergabeprotokoll diesen Fallstrick
nicht.

Naja, er hätte dem Vergleich ja nicht zustimmen müssen. Warum soll er der Dumme sein? Und welchen „Fallstrick“ meint er eigentlich? War er nun im Recht oder nicht?

Nun die eigentliche Frage: da die Schadensmeldung
erlogen ist und den Mieter denunziert hat dieser die
Möglichkeit sich allein nur gegen die unsagbaren Lügen zu
wehren, ganz unabhängig von der eigentlichen Klage? Diese ist
im höchsten Maße rufschädigend. Dann kann man ja über Jeden
alles behaupten und wird noch belohnt.

Eine interessante Frage, die ich ohne eingeherende Prüfung aber verneinen würde.

Wenn ich es richtig verstehe, geht es dem Mieter nicht um die Ansprüche des Vermieters, sondern allein darum, dass ihm zu Unrecht etwas vorgeworfen würde.

Dagegen könnte er sich mit einer Klage auf Unterlassung oder Widerruf wehren. Die Frage wäre hier zunächst, ob die Rechtskraft des Vergleichs der Klage entgegen stünde. Denn es liegt der selbe Sachverhalt zugrunde. Das würe ich aber eher verneinen, da die Rechtskraft sich nur auf die tenorierten oder verglichenen Ansprüche bezieht und gerade nicht die Tatsachenfeststellung beinheltet.

Allerdings würde eine Unterlassungsklage daran scheitern, dass nach dem Vergleichsschluss keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Und ein Widerrufsanspruch würde wohl deshalb nicht bestehen können, da die Äußerung nicht in einer für diesen Anspruch ausreichenden Öffentlichkeit getätigt wurde (das Gericht und die beteiligten Anwälte zählen hier nicht dazu).

Gruß
Dea

Ich denke Du willst Dich gegen die „üble Nachrede“ wehren. Das wäre an sich zutreffend, denn §186 StGb sagt:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

ALLERDINGS: Es gibt auch noch den § 193 StGb „Wahrnehmung berechtigter Interessen“, der besagt, dass man z.B. vor Gericht nicht alles Beweisen können muss was man beansprucht. Es verschlechtert nur die Chancen auf einen Sieg dramatisch.

Insofern würde ich mich an der Stelle unseres fiktiven Mieters darauf konzentrieren mit Zeugen (z.B. den Vormieter, andere von dieser Masche betroffene Mieter), alten Fotos die Forderungen des Vermieters gegen Null zu reduzieren.

Wenn der fiktive Mieter Google-technisch fit ist und sich in Wikipedia die Beiträge über Klage, Klageschrift, Schriftsatz, Beweis (Rechtswesen) etc. durchliest würde ich ihm sogar empfehlen ohne Anwalt anzutreten. Hier bewegt sich viel im Ermessenspielraum des Richters und den bringt man damit tendenziell auf seinen Seite.

Insofern würde ich mich an der Stelle unseres fiktiven Mieters
darauf konzentrieren mit Zeugen (z.B. den Vormieter, andere
von dieser Masche betroffene Mieter), alten Fotos die
Forderungen des Vermieters gegen Null zu reduzieren.

Es geht dem Mieter doch überhaupt nicht um die Forderung des Vermieters. Dieses Verfahren ist vorbei.

Wenn der fiktive Mieter Google-technisch fit ist und sich in
Wikipedia die Beiträge über Klage, Klageschrift, Schriftsatz,
Beweis (Rechtswesen) etc. durchliest würde ich ihm sogar
empfehlen ohne Anwalt anzutreten.

Sie können ihm auch gleich empfehlen, sich selbst den Blinddarm rauszuoperieren, das ist in etwa genau so sinnvoll.

Hier bewegt sich viel im
Ermessenspielraum des Richters

Nein, hier bewegt sich alles im Rahmen geltenden Rechts.

und den bringt man damit
tendenziell auf seinen Seite.

Das war jetzt hoffentlich als Witz gemeint.

Gruß
Dea

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Insofern würde ich mich an der Stelle unseres fiktiven Mieters
darauf konzentrieren mit Zeugen (z.B. den Vormieter, andere
von dieser Masche betroffene Mieter), alten Fotos die
Forderungen des Vermieters gegen Null zu reduzieren.

Es geht dem Mieter doch überhaupt nicht um die Forderung des
Vermieters. Dieses Verfahren ist vorbei.

Wenn man das UP liest, kann man durchaus auch zu einem anderen Schluss kommen.

Wenn der fiktive Mieter Google-technisch fit ist und sich in
Wikipedia die Beiträge über Klage, Klageschrift, Schriftsatz,
Beweis (Rechtswesen) etc. durchliest würde ich ihm sogar
empfehlen ohne Anwalt anzutreten.

Sie können ihm auch gleich empfehlen, sich selbst den
Blinddarm rauszuoperieren, das ist in etwa genau so sinnvoll.

Auch hier kann man anderer Meinung sein.

Hier bewegt sich viel im
Ermessenspielraum des Richters

Nein, hier bewegt sich alles im Rahmen geltenden Rechts.

Wenn das ‚geltende Recht‘ so klar wäre, wie wir alle es uns wünschen, bräuchte es keine Richter, keine Anwälte und kein Gericht. Es gibt auch so etwas wie Richterrecht.

und den bringt man damit
tendenziell auf seinen Seite.

Das war jetzt hoffentlich als Witz gemeint.

War es sicherlich nicht. Da ist durchaus viel Wahrheit dabei.

Gruß
Dea

vnA *wie immer nicht unbedingt ein Freund von Anwälten und Richtern*

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Wenn man das UP liest, kann man durchaus auch zu einem anderen
Schluss kommen.

Naja, also wenn er sagt:

Nun die eigentliche Frage: da die Schadensmeldung erlogen ist und :den Mieter denunziert hat dieser die Möglichkeit sich allein nur :gegen die unsagbaren Lügen zu wehren, ganz unabhängig von der :eigentlichen Klage?

Ich finde das recht eindeutig (zumal der Vergleich ja ohnehin besteht und ein Anfechtungsgrund nicht ersichtlich ist).

Sie können ihm auch gleich empfehlen, sich selbst den
Blinddarm rauszuoperieren, das ist in etwa genau so sinnvoll.

Auch hier kann man anderer Meinung sein.

Man kann vieler Meinung sein. Man könnte aber auch die Ansicht von jemandem annehmen, dessen tägliche Arbeit das ist und der daher ständig mit anwaltlich vertretenen und nicht vertretenen Parteien Verfahren durchführt. Es ist einfach ein Erfahrungswert.

Nein, hier bewegt sich alles im Rahmen geltenden Rechts.

Wenn das ‚geltende Recht‘ so klar wäre, wie wir alle es uns
wünschen, bräuchte es keine Richter, keine Anwälte und kein
Gericht.

Das ist ein verbreiteter Irrtum, der die Anwendung von Gesetzen anhand juristischer Dogmatik und die hinter dieser stehenden, von jedem Richter einzuhaltenden und von den Instanzen überprüfbaren dogmatischen Grundlagen verkennt. Nur weil ein Nichtjurist nicht versteht, wie ein Richter anhand der Rechtsdogmatik, die der eigentliche Teil der juristischen Ausbildung ist, mit Gesetzen arbeitet und daher in unterschiedlichen Fällen zu unterschiedlichen Ergebissen kommt, bedeutet das nicht - was aber häufig geglaubt wird - dass ihm hierbei ein freier Ermessensraum zustünde. Die Bereiche, in denen ein Richter tatsächlich nach Ermessen zu Ergebissen kommen kann (und hierbei nicht ebenfalls strengen Richtlinien unterworfen ist), sind tatsächlich marginal.

Es gibt auch so etwas wie Richterrecht.

Ja, aber nur vor dem BGH und dem BVerfG.

Das war jetzt hoffentlich als Witz gemeint.

War es sicherlich nicht. Da ist durchaus viel Wahrheit dabei.

Nein, und ich kann auch nicht erkennen, basierend worauf Sie das so genau beurteilen könnten.

Gruß
Dea

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Ich finde das recht eindeutig (zumal der Vergleich ja ohnehin
besteht und ein Anfechtungsgrund nicht ersichtlich ist).

Der Vergleich besteht m.E. nicht. Zumindest ist das an keiner Stelle des UP so erwähnt

Man kann vieler Meinung sein. Man könnte aber auch die Ansicht
von jemandem annehmen, dessen tägliche Arbeit das ist und der
daher ständig mit anwaltlich vertretenen und nicht vertretenen
Parteien Verfahren durchführt. Es ist einfach ein
Erfahrungswert.

Nein, hier bewegt sich alles im Rahmen geltenden Rechts.

Wenn das ‚geltende Recht‘ so klar wäre, wie wir alle es uns
wünschen, bräuchte es keine Richter, keine Anwälte und kein
Gericht.

Das ist ein verbreiteter Irrtum, der die Anwendung von
Gesetzen anhand juristischer Dogmatik und die hinter dieser
stehenden, von jedem Richter einzuhaltenden und von den
Instanzen überprüfbaren dogmatischen Grundlagen verkennt. Nur
weil ein Nichtjurist nicht versteht, wie ein Richter anhand
der Rechtsdogmatik, die der eigentliche Teil der juristischen
Ausbildung ist, mit Gesetzen arbeitet und daher in
unterschiedlichen Fällen zu unterschiedlichen Ergebissen
kommt, bedeutet das nicht - was aber häufig geglaubt wird -
dass ihm hierbei ein freier Ermessensraum zustünde. Die
Bereiche, in denen ein Richter tatsächlich nach Ermessen zu
Ergebissen kommen kann (und hierbei nicht ebenfalls strengen
Richtlinien unterworfen ist), sind tatsächlich marginal.

Zum Glück ist den Strafrichtern ein/oder mehrere Schöffe beigegeben. Manchmal wünschte ich mir das im Zivilrecht auch außerhalb des Arbeitsrechtes.
Mich erstaunt schon deine Überzeugung, wie umfassend richtig und vollständig die Legislative arbeitet. (Aber irgendwie macht mir das auch Angst, wenn ich deine Vita so lese)

Es gibt auch so etwas wie Richterrecht.

Ja, aber nur vor dem BGH und dem BVerfG.

Richterrecht entsteht in Ausfüllung von Gesetzeslücken oder in solchen Fällen, in denen die Anwendung des (Zivil-)Gesetzes zu unbilligen Ergebnissen führen würde (Quelle: Wikipedia)

Das war jetzt hoffentlich als Witz gemeint.

War es sicherlich nicht. Da ist durchaus viel Wahrheit dabei.

Nein, und ich kann auch nicht erkennen, basierend worauf Sie
das so genau beurteilen könnten.

‚Genau‘ beurteilen kann ich das nicht.

Gruß
Dea

vnA

[Mod] Schönen Dank und Ende
Deine etwas stereotypen Vorbehalte gegen Berufsjuristen gehören wohl nicht mehr ganz zur Ausgangsfrage.

Hallo,

soweit ich das verstanden habe, wurde ein Vergleich
geschlossen.

soweit ich verstanden habe, war das ein Beispiel, wie die „Masche“ des Vermieters läuft, weil er weiß, dass Richter und Anwälte immer auf Vergleiche abzielen.

Nach meiner Lesart wurde Klage erhoben und der Prozess steht noch aus
TM

Hallo,

Nun die eigentliche Frage:

da die Schadensmeldung
erlogen ist und den Mieter denunziert hat dieser die
Möglichkeit sich allein nur gegen die unsagbaren Lügen zu
wehren, ganz unabhängig von der eigentlichen Klage?

also innerhalb der Klage müssen halt Gegenbeweise gebracht werden.

Diese ist
im höchsten Maße rufschädigend. Dann kann man ja über Jeden
alles behaupten und wird noch belohnt.

Also wenn ich deinen ellenlangen zusammenhängenden und daher schwer zu lesenden Text richtig verstanden habe, ist das Verfahren ja noch nicht abgeschlossen. Niemand muss sich auf einen Vergleich einlassen.

Und das mit der Rufschädigung, würde ich schnell vergessen. Wichtiger ist, die Unschuld vor Gericht beweisen zu können, bzw. die unberechtigten Forderungen abzuwenden.

Ich nehme ja mal an, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde.

TM