Klage - Gegenklage

Hallo Experten!
Mich interessiert folgendes Problem:
Person 1 droht Person 2 zu verklagen, Person 2 fühlt sich dadurch bedroht.
Was kann Person 2 unternehmen, wenn die gedrohte Klage nicht ganz Rechtens ist??

grüsse

Christoph

Hi!

Eine „Bedrohung“ im eigentlichen Sinne ist es natürlich nicht! Prinzipiell ist es unerheblich, ob die Klage korrekt ist - eingereicht werden darf sie trotzdem und reagieren kann man erst dann, es sei denn, man hat selbst offene Forderungen, dann kann man selbst direkt klagen.

Ansonsten schieb mal rüber, worum es geht sonst wirds mit Auskünften schwierig ;o))

Bernd

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hallo

also wenn du verklagst wirst egal ob der klaginhalt rechtens ist oder (das ermittel ja dann das gericht) kannst auf jeden fall
Widerklage einreichen d. h. du reichst klage gegen die gegen dich gerichtete klage ein
inhalt dieser widerklage falls du keinen anwalt hast oder willst (straf oder zivilrecht??)
sollte sein ich reiche widerklage gegen die klage des herrn frau ein und zwar gegen alle punkte der klage vom … des herrn frau
mehr info dann mail mich direkt an
Panthera

Hi!

Was Du meinst ist Antrag auf Abweisung der Klage ;o))

Widerspruchsklage bedeutet, daß du im Rahmen dieser eigene Ansprüche geltend machst ;o)

Bernd