Klage gewonnen Kaution fehlt immer noch

Ihr wissenden, ein Mieter klagt mit Hilfe des Mierterbundes auf Rückzahlung seiner Kaution nach Mietende. Und bekommt Recht auch in der 2ten Instanz. Der Ex-Vermieter behauptet nun er hat das Geld nicht mehr und vereinbart Ratenzahlung. Dies hat der Ex-Mieter aber nicht von seinem Anwalt erfahren, sonder sich beim Gerichtsviollzieher erkundigt.
Weil er trotz mehrmaligen Aufforderung, der Anwalt möchte Bericht erstatten was die Zwangsvollstreckung ergeben hat, keine Antwort bekam. Trotz mehrmaligen Schreibens und anrufen heißt es immer, die Akte liegt beim Anwalt auf dem Tisch und wir haben ja Ihre Kontoverbindung. Nun war der Ex-Mieter es leid und hat sich bei dem zuständigen Mieterverein beschwerd. Dieser hat den noch mal dort angerufen, und man hat sie auch wieder abgewimmelt. Der Fall wäre so schwierg und es würde mit der Anwort halt dauern. Der GV hat schon 4 Raten an de RA überwiesen und nichts ist beim Ex-Mieter angekommen. Was kann Ex-M tun? Ist es denn so kompliziert die Raten weiter zu leiten? MfrG euer Froschkönig

Hallo Froschkönig,

also liegt es hier beim Anwalt, die Summe weiterzuleiten. Einfach mal höflich auf die Auskunft hinweisen, dass bereits Zahlungen erbracht wurden und um Überweisung bitten.

Gruß!

Horst

Es kann sein, dass der Anwalt von den Ratenzahlungen erstmal seine eigenen Gebühren einbehält.

Ansonsten Rechtsanwalt schriftlich und unter Fristsetzung zur Offenlegung der bisherigen Zahlungen und zur Weiterleitung auffordern. Wenn der Rechtsanwalt die Zahlungen nicht weiterleitet, kann er sich sogar strafbar machen.

Danke für die schnelle AW. Das Verfahren wurde vom Rechtschutzvers. des Mieterbunds getragen. Also sind die Kosten des RA gedeckt. Außerdem muss wohl der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung zahlen oder? Wie lange oder wie kurz kann so eine Frist denn gesetzt werden? 1 Woche? 14 Tage? LG vom Froschkönig

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Außerdem muss wohl der Gläubiger die
Kosten der Zwangsvollstreckung zahlen oder?

Vom Verlierer des Rechtsstreits, ja (der ist jetzt Schuldner).

Wie lange oder wie
kurz kann so eine Frist denn gesetzt werden? 1 Woche? 14 Tage?

Sie sollte realistisch sein. 14 Tage ist m.E. fair genug.

Gruß!

Horst

Vielen Dank für die promte Antwort. Hat dem Ex M sehr geholfen.MfrG.
Der Froschkönig

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Ein ähnlicher Fall: Ein Klage auf rückwirkende Mietminderung ist erfolgreich, der Vermieter überweist das Geld an den RA, der leitet es aber monatelang nicht an die Mandantin weiter, angeblich ist das die Schuld eines Kollegen in der Kanzlei.
Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer wirkt tatsächlich Wunder, jedenfalls wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht, das nehmen die wirklich ernst. In diesem Fall hat sich der RA einen (!) Tag nach der Beschwerde an die Mandantin gewendet, wie er ihr das Geld auszahlen kann.
Viele Grüße und viel Erfolg, kaleko