Hallo,
Gibt es Erfahrungen mit einer Klage nach unrechtmäßiger Kündigung? Man nehme an, einem Arbeitnehmer würde mit einem fadenscheinigen Grund gekündigt (der, wie vom AG persönlich mitgeteilt, auch nicht der wahre Grund sei). Es hätte keine Abmahnung gegeben und der fadenscheinige Grund wäre, wenn überhaupt, nur durch „Schummeln“ des Arbeitgebers „nachweisbar“.
Der AG hätte dem AN nach der Kündigung ein „Angebot“ gemacht (Freistellung für den letzten Monat und Zahlung eines halben Gehaltes für diesen Monat).
Man nehme an, der AN hätte das Angebot abgelehnt und sei zu einem Anwalt gegangen. Dort würde ihm mitgeteilt, dass die Prozesskosten ihn ca. 1400 Euro kosteten. Der AN überlegt nun, ob sich der Prozess für ihn (finanziell) lohne und ob der AG sich evtl. im Klaren sei, dass er sich für den AN nicht lohne (selbst wenn dieser Recht bekäme) und sich „freuen“ würde, wenn der AN noch draufzahlen müsste. (Man nehme an, der AG hätte einen Verwandten, der Jura studiert hat und wäre schon mehrere Arbeitnehmer auf diese Art und Weise losgeworden.)
Würde mich über Erfahrungswerte (Ausgang solcher Klagen) freuen.
Gruß vom Anwärter
Guten Tag.
Gibt es Erfahrungen mit einer Klage nach unrechtmäßiger Kündigung?
Wieviele Kündigungsschutzprozesse, glaubst du, gibt es jedes Jahr?
Würde mich über Erfahrungswerte (Ausgang solcher Klagen) freuen.
Für „Kündigungsschutzklage“+„Urteil“ liefert dir Gugel 125000 Treffer.
GEK
Guten Tag, Herr Kaiser.
Die Frage war zugegebenermaßen rethorisch gestellt. Wissen wollte ich, ob es einen inoffiziellen „Standard“ oder ein „typisches“ Urteil gibt bzw. ein Leser einen Überblick über die Sachlage hat.
Wenn sich solch eine Klage „kaum lohnt“, müsste das doch bekannt sein.
(Die 125000 Treffer bei Google tragen nicht wesentlich zur Erleichterung der Suche bei.)
Herzlichen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichem Gruß,
der Anwärter.
Hallo,
Man nehme an, der AN hätte das Angebot abgelehnt und sei zu
einem Anwalt gegangen. Dort würde ihm mitgeteilt, dass die
Prozesskosten ihn ca. 1400 Euro kosteten. Der AN überlegt nun,
ob sich der Prozess für ihn (finanziell) lohne und ob der AG
sich evtl. im Klaren sei, dass er sich für den AN nicht lohne
(selbst wenn dieser Recht bekäme) und sich „freuen“ würde,
wenn der AN noch draufzahlen müsste. (Man nehme an, der AG
hätte einen Verwandten, der Jura studiert hat und wäre schon
mehrere Arbeitnehmer auf diese Art und Weise losgeworden.)
Man nehme an, der AN würde die Klage ohne Anwalt angehen (wie das geht, wurde hier am 10.01. beschrieben) und mal mindestens bis zum (vorgeschriebenen) Gütetermin die Sache durchhalten, dann hätte er erst mal bis dahin keine Kosten und idR einen deutlichen Fingerzeig des Richters, in welche Richtung die Sache geht.
Würde mich über Erfahrungswerte (Ausgang solcher Klagen)
freuen.
Sehr grob geschätzt: 80 - 85% der Kündigungsschutzprozesse enden mit einem Vergleich: Arbeitsverhältnis beendet gegen Abfindung.
Gruß vom Anwärter
&Tschüß
Wolfgang
„typisches“ Urteil gibt bzw. ein Leser einen Überblick
Dazu bräuchte man m.E. noch ein paar sachdienliche Hinweise bzgl. des Sachverhaltes. Zu bestimmten Dingen gibt es "Muster"urteile, nur ist deren Übertragbarkeit begrenzt. NB: Deswegen haben Rechtsanwälte Doppelkinn und ihre Frauen Klunker 
Untauglich ist es vor allem, ein belieberitzes Urteil des ArbG Posemuckel zu greifen und zum Präzedenzfall hochzusterilisieren. Das passiert zwar häufig, und auch hier im Forum, führt aber eben meistens zu einem http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Rhei…
Nothing for unwell.
GEK
Hallo Wolfgang,
danke für Deine Antwort. Der Gütetermin wird vom Richter festgelegt? Woher der Fingerzeig? Wie hoch wird die Abfindung ungefähr sein(unter 1400?)- Bruttogehalt ist knapp unter 2000.
Grüße,
der Anwärter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Tja, sachdienliche Hinweise- welcher Art?
Gruß
Hallo Wolfgang,
danke für Deine Antwort. Der Gütetermin wird vom Richter
festgelegt?
Ja
Woher der Fingerzeig?
Vom Richter, der idR zu erkennen gibt, wie er in der Sache entscheiden würde.
Wie hoch wird die Abfindung
ungefähr sein(unter 1400?)- Bruttogehalt ist knapp unter 2000.
Meine Kristallkugel ist außer Betrieb. Das hängt von soviel Einzelfallumständen ab, daß dazu in so einem Forum keine seriöse Aussage möglich ist.
&Tschüß
Wolfgang
Grüße,
der Anwärter
Aha.
Mal sehen, wie derjenige weiter verfahren wird.
danke und Gruß
der Anwärter