Klage nach vielen Jahren?

Hallo Leute hier mal ein relativ ungewöhnlicher Fall!

Ich bitte um Einschätzungen!

Person K verursacht im Dezember 2003 ein Verkehrsunfall mit Person B.
Die Versicherung von Person K zahlt den Unfallschaden und die Sache ist getan.

Im Mai 2009 erreicht Person K Post vom Amtsgericht. Person B fordert Schadensersatz von Person K. Person B gibt an Person K per Post kontaktiert zu haben, aber Person K hat niemals Post erhalten!

Die Forderung ist An und Abmedlung des Fahrzeuges 94 Euro, Nutzungsausfall 532 Euro und eine Beschädigte Brille 789 Euro.

Ist das nicht längst verjährt? Muss die Versicherung bezahlen oder wie ist vorzugehen? Person B verdient unter 900 Euro und kann sich einen Anwalt ohne Schulden zu machen nicht leisten.

Bitte erzählt mal!

Danke ist schon kurios…

Die Forderung dürfte verjährt sein. Das heißt aber ja nicht, dass man die Forderung nicht einzuklagen versuchen kann. Alles, was nun zu tun ist, ist

  1. gegen einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Widerspruch einzulegen und

  2. im Fall einer Klage Prozesskostenhilfe zu beantragen und sich einen Anwalt zu nehmen, hilfsweise einen netten Brief an das Gericht zu schreiben, in dem es heißt:

„Ich werde mich gegen die Klage verteidigen und erhebe hiermit die Einrede der Verjährung.“

Levay

Hallo!

Ist das nicht längst verjährt?

Hört sich ganz danach an.

Muss die Versicherung bezahlen

Das prüft die Versicherung autonom. Man sollte ihr schleunigst den Streit verkünden.

oder wie ist vorzugehen? Person B verdient unter 900 Euro und
kann sich einen Anwalt ohne Schulden zu machen nicht leisten.

Ach Schnickschnack, bei Personen, die so zwischen 1.500,- und 2.500,- verdienen, könnte man den Einwand vielleicht gelten lassen, aber Person B bekommt mit einer 97,996%-Wahrscheinlichkeit Prozesskostenhilfe. Und selbst wenn nicht, der Anwalt kostet EUR 46,41.

Danke ist schon kurios…

Ach na ja, ein Danke ist hier zwar nicht gerade üblich, aber ich lese das öfters…

Oh pardon…
… ich war von einem Streitwert von 94 Euro ausgegangen. Jetzt habe ich gesehwen, dass er ein wenig höher ist, dann ist der Anwalt natürlich auch teurer.

Aber trotzdem: Bei den wirtschaftlichen Verhältnissen und der geschilderten Rechtslage ist Prozesskostenhilfe so gut wie sicher.