Klage nach Widerspruch gg Mahnbescheid, aber unabh

Hallo!
Folgender interessanter Fall: Mandant beantragt MB, benennt aber versehentlich den Schuldgrund falsch und trägt sich als Gläubiger ein, obwohl eigentlicher Gläubiger die GmbH ist. Nach Widerspruch Klagebegründung mit Bennenung des richtigen Schuldgrunds und des richtigen Klägers. Gericht weist darauf hin, dass hier eine Auswechslung stattfindet und regt Klagerücknahme (evtl (kosten-)günstiger: Rücknahme des Antrags auf Durchführ d streit Verfahrens?) an.
Was tun? Ist es möglich, den Antrag zurückzunehmen und dann sofort wieder Klage ohne Bezugnahme auf das Mahnverfahren zu erheben, wobei dann von vornherein die richtigen Angaben gemacht werden?
Vielen Dank fürs Mitdenken, mfG

Hallo,

wenn das Gericht schon „anregt“, wissen zumindest die Anwälte, dass dies bereits eine „Entscheidung“ des Richters ist; man ist immer gut beraten, der Anregung Folge zu leisten.
Man nimmt den Antrag zurück und reicht eine Klage ohne Bezug auf den MB ein; die Kosten der Rücknahme trägt der Kläger, ist aber kostengünstiger, weil das Gericht offensichtlich die Klage abweisen wird und das wird teurer.
Nach Fragen?

lG