hallo,
folgender fiktiver Fall: Frau X kauft 7/2017 eine Wohnung (Mieter drin). Der Verkäufer überträgt die Kaution seines ehemaligen Mieters nicht an die Frau X. als neue Eigentümerin. Er überweist auch die Nebenkostenvorrauszahlungen (6Mon.) des Mieters aus 2017 nicht der Frau X.
Frau X. geduldet sich über ein Jahr. Dann schreibt sie den Verkäufer an, setzt 2 Wo. Frist die fruchtlos verstreichen. Dann schaltet sie einen Anwalt ein .
Dieser erhält ein inhaltlich völlig unverständliches Schreiben indem auch die Kosten des RA verweigert werden. Der RA schlägt den Klageweg vor. Der Streitwert beträgt 1700.00 Euro.
Der RA möchte nun einen Vorschuss von fast 1000 Euro. Frau X meint wegen der hohen Kosten bei Klage wäre Mahnbescheid besser. Der RA sagt, wenn der Verkäufer Widerspruch gegen den MB einlegt, was zu erwarten ist, ist das genauso teuer wie der Klageweg. Richtig? Kommt mir komisch vor. Oder gibt es eine andere Lösung?
Ps: Frau X hat in ihrem Mietvertrag stehen dass sie keine Kaution übertragen bekommen hat.
Gruss, Melli