Klage oder Mahnbescheid?

hallo,

folgender fiktiver Fall: Frau X kauft 7/2017 eine Wohnung (Mieter drin). Der Verkäufer überträgt die Kaution seines ehemaligen Mieters nicht an die Frau X. als neue Eigentümerin. Er überweist auch die Nebenkostenvorrauszahlungen (6Mon.) des Mieters aus 2017 nicht der Frau X.

Frau X. geduldet sich über ein Jahr. Dann schreibt sie den Verkäufer an, setzt 2 Wo. Frist die fruchtlos verstreichen. Dann schaltet sie einen Anwalt ein .

Dieser erhält ein inhaltlich völlig unverständliches Schreiben indem auch die Kosten des RA verweigert werden. Der RA schlägt den Klageweg vor. Der Streitwert beträgt 1700.00 Euro.

Der RA möchte nun einen Vorschuss von fast 1000 Euro. Frau X meint wegen der hohen Kosten bei Klage wäre Mahnbescheid besser. Der RA sagt, wenn der Verkäufer Widerspruch gegen den MB einlegt, was zu erwarten ist, ist das genauso teuer wie der Klageweg. Richtig? Kommt mir komisch vor. Oder gibt es eine andere Lösung?

Ps: Frau X hat in ihrem Mietvertrag stehen dass sie keine Kaution übertragen bekommen hat.

Gruss, Melli

Damit wird er wohl Recht haben. Wenn gegen einen Mahnbescheid widersprochen wird, dann geht es (sofern man das so angibt) automatisch vor Gericht.

Nichtsdestotrotz würde ich es erstmal mit einem MB versuchen.

War denn im Kaufvertrag irgendetwas zur Kaution und zu den Vorauszahlungen vereinbart?

ja im Kaufvertrag steht das drin mit Kaution und Nebenkostenvorrauszahlungen. Nämlich dass diese dem Käufer zu übertragen sind

Ja, das stimmt.
Und es dauert länger.

Übrigens, das mit der Kaution ist einleuchtend, aber die Vorauszahlungen aus der Zeit vor dem Verkauf ? Dafür hat der Mieter doch Gegenleistungen gehabt.
Man hätte eine Zwischenabrechnung machen müssen um einen klaren Schnitt zu machen.

Aber egal, da kümmere ich mich ja nicht drum.

mfG
duck313

Wieso Zwischenabrechnung? Es rechnet der ab , der am Jahresende , also im Jahr 2017 Eigentümer ist. So stehts auch im Kaufvertrag

In was für einem Mietvertrag?

eigentlich braucht man keinen neuen Mietvertrag machen wenn der Mieter wohnen bleibt. Der Steuerberater wollte fürs FA einen haben. Daher hat Frau X. mit dem Mieter einen Mietvertrag über das bestehende Mietverhältnis gemacht

Hallo,

du musst in Glaskugel schauen können.

Wenn der Vorbesitzer evtl. geistig nicht auf der Höhe ist, dann ist ein Mahnbescheid super, weil die Möglichkeit besteht, dass der Vorbesitzer den Widerspruch auf diesen oder den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid nicht oder nicht richtig durchführt.
Manch einer versucht es einfach mal mit Hinhaltetaktik. Auch hier wirkt ein Mahnbescheid vom Gericht manchmal.
Hätte ich selber nicht geglaubt: 3 Mahnungen - erfolglos. Brief vom Anwalt - erfolglos. Mahnbescheid - Geld drei Tage später auf dem Konto.

Nun gibt es aber Menschen, die arbeiten genau so mit Geld, wie Hefe mit Zucker arbeitet:
Direkte Umwandlung in Alkohol.

Wenn das das Problem des Vorbesitzers ist, dann ist eh alles verloren. Wo nichts ist, lässt sich nichts holen.

Wenn man depressiv ist, ist man dann geistig auf der Höhe? :see_no_evil: hat er selbst gesagt :point_up_2:

ich glaube der ist nicht mittellos. Hat grad frisch gebaut, 9 Eigentumswohnungen nebenan mit Tiefgarage . Und arbeitet bei Audi . Da verdient ein einfacher Arbeiter schon nicht schlecht.