Klage ohne Aktivlegitimierung

Liebe/-r Experte/-in,

Erstmal, nicht das was falsch aufgefasst wird, wir sind keine Mietnomaden. Es gibt anscheinend auch möglichkeiten als unlegitimierter miete vorbei zu kassieren. Vielen Dank.

Problem.: Vermieter nicht Eigentümer ( Grundbuch ohne Auflassung lediglich Vormerkung )

Eigentümer.: insolventer Bauträger mit Liquidator

Insolvenz seit 2010 abgeschlossen und mangels masse an
Liquidator ehemaliger Geschäftsführer des Bauträgers zurückgegeben.

Das alles haben wir erfahren nach 10 Jahren eingezahlter Miete mit Kaufoption, Mietvertrag mit Nichteigentümer ohne Aktivlegitimation.

Der Liquidator weiß von allem nichts und der Nichteigentümer hat auf Grund Anzeigen unsererseitz wegen arglistiger Täuschung und Betrug vor dem Amtsgericht eine Räumungsklage eingereicht, da wir laut
Rechtspfleger Grundbuchamt nicht mehr an Ihn zehlen sollten. Die Richterin fordert aber keine Aktivlegitimierung an und führt die Klage weiter ( jetzt war die 2 Güteverhandlung ). Laut Mietrecht und tausenden RA - Gesprächen muß er sich aber legitimieren ?

Wie seht Ihr das ? Vielen Dank - Ich weiß nicht mehr weiter

Ich kann hier leider nicht helfen

Hallo,

Sie müssen die Aktivlegitimation im Rechtsstreit bestreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

wurde bestritten, und er hat auch zugegeben, das er kein eigentümer ist, brauchte bisher aber keine vollmacht vorweisen, es waren 2 güteverhandlungen und jetzt soll ich meinem rrechtsanalt noch einige fragen beantworten, weil es um mieten geht, was ich wegen der fehlenden vollmacht alles nicht verstehen kann, letztlich haben wir ja an den falschen gezahlt, weil wir es nicht wußten und wenn jetzt der richtige kommt,werden wir doppelt verdonnert ?Kann ja rechtlich passieren

Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
USKO

Hallo,
wenn Sie 10 Jahre lang an den „Nichteigentümer“ gezahlt haben, könnte das auch als Anerkenntnis gewertet werden.
Ansonsten kann hier nur ein versierter Anwalt helfen, evtl. Schadenersatzansprüche geltend zu machen und auch eine Räumung ad absurdum zu führen.
Weitere Ausführungen hier würden unter Rechtsberatung fallen und sind nicht erlaubt, sorry.
Gruß suver

vielen dank

Wie lautet die kongrete Frage?

kann man ohne vollmacht klagen ?

Wie lautet die kongrete Frage?

JA sicher! In Deutschland kann jeder gegen jeden Klagen, wenn das notwendige Geld zur Verfügung steht, da Klagen bei Gericht vorfinanziert werden müssen.

kann man ohne vollmacht klagen ?

Wie lautet die kongrete Frage?

Hallo loriotpolitik
leider kann ich deine Frage nicht beantworten.
Liebe Grüße
Heike

Es tut mir leid, ich kann aus Ihrem aufgeregten Schreiben nicht erkennen, um was es geht.