MEINE FRAGE;WIE SOLL MAN SICH AM GERICHT VERHALTEN ODER KANN MAN IRGEND ETWAS ZU MEINER SACHLAGE SAGEN:smiley:A ICH IM VDK BIN IST JEMAND DABEI;
DIE KLAGE HABE ICH EIGEREICHT WEIL MIR ZWEIMAL DER WIEDERSPRUCH VON DER RENTENKASSE ABGELEHNT WORDEN IST:smiley:IE SIND DER MEINUNG ICH KÖNNTE NOCH SECHS STUNDEN UND MEHR ARBEITEN;WÜRDE ICH GERNE WENN ICH KÖNNTE;ABER LEIDER BIN ICH CHRONISCH KRANK HABE ZWEI KNIEGELENKE BANDSCHEIBENVORFALL;DEPRESSION;ATHROSE AN DER WIRBELSÄULE UND WIRBELGLEITEN.MUSS VOM GERICHT AUS ZUM GUTACHTER,HABE RICHTIG BAMMEL DAVOR WEIL ICH ANGST HABE DAS ICH WIEDER ENDTÄUSCHT WERDE WIE BEIM ERSTEN MAL ALS ICH VON DER RENTENKASSE ZUM GUTACHTER MUSSTE.
DEN TERMIN HABE ICH ENDE MAI;KANN MIR MIT MEINER GESCHICHTE VIELEICHT JEMAND WEIDER HELFEN.HERZLICHEN DANK FÜR EUERE HILFE:GRUSS ZAUBERWIESE
leider musst du den termin beim gutachter wahrnehmen,das bleibt dir nicht ersprart. aber du schreibst, dass jemand vom vdk dabei ist - da hast du doch dchon die beste hilfe, wenn du hier aufirgend welche antworten hoffst, machst du dich nur noch mehr verrückt. bei jedem ist so ein gutachtertermin anders,also rede mit dem vom vdk, der kann garantiert dir sagen, wie du dich verhalten sollst. alles gute!
Hallo,
viel Erfahrung habe im Rentenrecht nicht. Aber folgendes:
Da Du von einem Anwalt des VdK vertreten wirst, hat er das vorrangige Rederecht. Inwieweit Du mitreden darfst ist vom vorsitzenden Richter abhängig. Manche ignorieren einen, andere sprechen einen direkt an. Schreite aber unbedingt ein, wenn Du das Gefühl hast die Verhandlung läuft falsch (falsche Angaben, …).
Am 04.05.2012 war erst ein Bericht in der Süddeutschen: „Von den 10.078 Fällen, die der VdK Bayrn 2010 vor Gericht vertrat, wurden nur 3.794 gewonnen oder erfolgreich durch Vergleich abgeschlossen.“ Was „erfolgreich“ bzw. guter „Vergleich“ für Betroffene bedeutet bleibt offen…
Du kannst aber eine/mehre vertraute Personen mit nehmen, da die Verhandlungen beim SG öffentlich sind. Das schafft evtl. ein sichere Gefühl und Dir Mut Deine Erkrankung zu verdeutlichen.
Alles Gute
KristinaMN
Liebe Zauberwiese,
der Richter stützt sich bei seiner Urteilsfindung auf den medizinischen Sachverstand in Form der vorhandenen Stellungnahmen und ggf. zusätzlicher ärtzlicher Begutachtung.
Der vom Sozialgericht benannte medizinische Sachverständige hat den Kläger erneut medizinisch zu begutachten. Dabei muss er auf die vorliegenden gesundheitlichen Besonderheiten Rücksicht nehmen.
Er prüft u. a. die Funktionseinschränkugnen, Behinderungen und die verbliebene Restleistungsfähigkeit hinsichtlich der Verwendbartkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Dabei ist es wichtig, eine Verlimmerung, das Auftreten einer Komplikation, neue Erkrankungen während des Verfahrens vorzutragen und hachzuweisen. Nachgeschobene Erkrankungen aus alten Zeiten erscheinen nicht glaubwürdig.
Noch eines, man sollte zum Gerichtstermin nicht gerade gut erholt und braun gebrannt aus dem Urlaub kommen.
Blaß und übermüdet und nicht zu fein angezogen sein macht da mehr Sinn.
Viel Erfolg
Anton
Hallo Anton danke für deinen guten Rat.Hat mir sehr geholfen.