Ich strebe gerade eine Klage gegen die Bundesanstalt für Arbeit an. Mich würde interessieren, wie ihr den Fall seht.
Also, ich hatte eine volle Stelle (38,5h/Woche) im Schichtdienst und nebenbei studiert (Zwischenprüfung nach 4 Semestern), was aufgrund der Schichtdienste und Tauschen leidlich funktionierte. Ich hatte sozialrechtlich keinerlei Vorteile durch die Immatrikulation (ganz normal RV, AV, PV und KV sowie Lohnsteuer).
Nun wurde ich arbeitslos (befristeter Vertrag nicht verlängert).
Melde mich arbeitslos und gebe dummerweise an, dass ich nebenher studiert habe und weiterhin studiere.
Folge: das AG wird mir verweigert, ich sei ja nicht arbeitslos, sondern Student.
Kann das angehen?? Ich zahle ein und habe danach keinen Anspruch auf Leistung…
Witz der Geschichte: nach 4 Monaten kann ich bei meinem vorigen Arbeitgeber wieder anfangen, da jemand in Rente geht; wieder ganze Stelle. Meine Frage ans AA, ob ich nun auch wieder Beiträge abführen muss (ironisch gemeint) wird mit einem panischen JA beantwortet…
Nun bin ich mal gespannt, wie das Verfahren vor dem SG ausgeht; allerdings dauert das wohl noch ewig.
Für Tipps und Meinungen wäre ich dankbar
Claus
Gute Chancen, denke ich…
Als Vollbeschäftigter mußt Du dem Arbeitsamt (oder dem Gericht bei einer Klage) glaubhaft machen, dass Du unter 15 Stunden pro Woche eine Nebenbeschäftigung, respektive Studium, hast. Dann gilt dieses als geringfügig und das Arbeitsamt kann Dir das Alo-Geld eigentlich nicht streitig machen…
Du solltest Dir aber fachkundigen Rat zu dem Thema einholen und außerdem mit einer entsprechenden Klage nicht zu lange warten, da es auch hier Verjährungsfristen gibt, die ich aber nicht genau kenne!!!
Als Student stehst du normalerweise dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast somit auch keinen Anspruch auf ALG. Du konntest zwar aufgrund deiner Schichtarbeit und Tauschmöglichkeit nebenbei studieren, aber du müsstest, um ALG zu bekommen, ja uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und ich denke, das tust du als Student nicht.