Hallo,
Person A hat die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, nachdem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Danach kam der Vollstreckungsbescheid gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. Vom Amtsgericht erhielt Person A danach eine Klageschrift, sie sollte Stellung dazu nehmen, was sie auch tat mit Beweisen. Person A bekam wieder Post vom Gericht mit einer Stellungnahme des Klägers, jetzt werden auch hier Zeugen genannt. Die Stellungnahme ist nicht wahr. Person A soll jetz wieder Stellung nehmen? Wie lange geht dieses Hin- und Her bis der Richter eine Enscheidung fällt. Wäre schön, wenn mir jemand anwortet und sage schon mal vorab lieben Dank.
Gruß Amelie