Klage und Stellungnahme

Hallo,

Person A hat die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, nachdem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Danach kam der Vollstreckungsbescheid gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. Vom Amtsgericht erhielt Person A danach eine Klageschrift, sie sollte Stellung dazu nehmen, was sie auch tat mit Beweisen. Person A bekam wieder Post vom Gericht mit einer Stellungnahme des Klägers, jetzt werden auch hier Zeugen genannt. Die Stellungnahme ist nicht wahr. Person A soll jetz wieder Stellung nehmen? Wie lange geht dieses Hin- und Her bis der Richter eine Enscheidung fällt. Wäre schön, wenn mir jemand anwortet und sage schon mal vorab lieben Dank.

Gruß Amelie

Guten Amelie,

das geht solange, bis die/der Richter/in das Ende des schriftlichen Verfahren und Beginn des mündlichen Verfahrens beschliesst.
Die Verfahrensparteien können natürlich auch einen entsprechenden Antrag mit Anberaumung eines Termins einer mündlichen Verhandlung stellen, was dann auch einen Beschluss zur Folge hat.

Viele Grüsse, Liane