Das fällt unter die Kategorie „Man kann es sich auch unnötig
kompliziert machen“ 
WAS genau fällt bitte unter diese Kategorie *grübel*?
Alles, was darüber hinausgeht, die geforderte Zahlung vorzunehmen.
Heute erhielt Person A von diesem Gericht eine Kostenrechnung
(wieso Person A und nicht der Rechtsschutz?)
Wieso Rechtsschutz und nicht A? A ist doch der Kläger. Was hat
das Gericht mit dem Rechtsschutzversicherer zu tun?
Ja - aber Person A hat eine Vollmacht unterschrieben, dass
alles über diesen Rechtsschutz läuft, also hätte Person A
eigentlich nicht damit gerechnet so ein Schreiben zu bekommen,
weil ja DER Ansprechpartner die vollumfänglich mit Vollmacht
ausgestattete Rechtsschutzversicherung ist…
So was habe ich noch nie gehört. Welcher Rechtsschutzversicherer lässt sich denn eine Vollmacht geben und wofür? Was soll denn in dieser angeblichen Vollmacht gestanden haben? Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Rechtsschutzversicherers, den Kunden gerichtlich zu vertreten. Das ist sowieso nur Rechtsanwälten erlaubt.
Das IN diesem Schreiben gar nicht stand WOFÜR Person A diesen
Betrag überweisen soll! Person A -also „Nicht-Rechtsanwalt“
hat keine Ahnung
WOFÜR die diesen Betrag haben wollen.
Was genau stand denn in dem Brief drin? Doch nicht wirklich nur das, was im ersten Posting behauptet wird, oder?
Es wurden KEINERLEI weiteren schriftlichen Einlassungen
mitgesandt
Was ist denn in diesem Zusammenhang eine „Einlassung“?
Also unter „Einlassungen“ verstehe ich jetzt hier, z. B. dass
man mal schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt wird, WAS z.
B. in den angegebenen §§ steht - also der Wortlaut dieser §§
oder eine wie auch immer geartete, kurze Erläuterung wofür…
Und warum guckt der Kläger nicht selbst nach, was in diesen Paragrafen steht? Wie weit soll denn da die Fürsorgepflicht des Gerichtes reichen? Letztlich könnte man ja sogar eine allgemeine Einführung in die Rechtswissenschaften verlangen, wenn man die Paragrafen nicht versteht. Kann das Sinn und Zweck der Sache sein? Mal abgesehen davon, dass ein kurzer Anruf bei Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine freundliche Antwort auf die Fragen gebracht hätte, ist es doch dem Kläger überlassen, ob er sich die Klage selbst zutraut oder einem Anwalt überlässt. Und der Anwalt weiß solche Sachen dann schließlich.
auch keine Gesetzestexte
Na ja, ein paar ja schon.
NEIN!!! GesetzesTEXTE sind nicht angeführt, lediglich die §§
Nrn. wurden angegeben.
Ja, und die gibt man eben schnell bei Google ein, und schon weiß man, was in den Paragrafen steht. Allerdings steht in diesen Paragrafen nicht alles, was du wissen musst, um zu verstehen, wie man auf 75,00 Euro kommt. Darum vermute ich mal, dass da noch mehr in dem Schreiben zu lesen war.
und WOFÜR genau der Betrag ist.
Wohl der Gerichtskostenvorschuss.
Z. B. DAS hätte doch in diesem Schreiben stehen können, wobei
sich mir immer noch nicht erschließt, WIE GENAU denn der
Streitwert ermittelt wurde, bei einem Medikament welches
Person A auf Lebenszeit dringend benötigt.
Für eine einmalige Verordnung dieses Medikamentes hätte A ja
ohne zu zögern selber gezahlt - aber für immer…
Ein Blick in den vom Gericht genannten § 52 Abs. 1 GKG hätte A verraten, wie man den Gegenstandswert ermittelt. Ich vermute mal, dass es vorliegend letztlich um Medikamentenkosten in Höhe von 28,00 Euro geht. Das ist zwar nicht unbedingt der Gegenstandswert, weil es ja nicht um eine Einmalzahlung geht, aber nicht ohne Grund wird der Wert ja auch unter Vorbehalt gestellt. Der nächste Schritt wäre gewesen, in den genannten § 34 GKG zu sehen. Dort kann man lesen, dass bei einem Streitwert von bis zu 300,00 Euro die einfache Gerichtsgebühr 25,00 Euro beträgt. In der Anlage 1 zum GKG steht dann unter Nr. 5110, dass die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Verwaltungsgericht 3,0 mal die einfache Gebühr beträgt, also 3 mal 25,00 Euro, und das sind 75,00 Euro. Es würde mich nicht überraschen, wenn auch Nr. 5110 KV GKG irendwo in dem Schreiben erwähnt wurde.
Ich will nicht unbedingt sagen, dass man das als juristischer Laie alles von selbst verstehen muss. Aber deine Anforderungen an die Gerichte sind m.E. überspannt. Es ist nun mal sinnvoll, sich für eine Klage einen Anwalt zu nehmen. Das gilt ganz besonders, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.