Klage vom Amtsgericht - durch Bauerversand

Hallo,

Und zwar habe ich folgendes Problem 2008 bestellte Ich einige Artikel auf Raten über den Bauerversand. Bis 2011 zahlte ich die Raten pünktlich. Dann kam ich leider durch finanzielle Schwierigkeiten in Zahlungsverzug. Daraufhin wurde die Restforderung von 750,00€ an ein Inkassobüro weitergeleitet. Leider versäumte ich mich fristgerecht zu melden. Heute habe ich Post vom Amtsgericht bekommen. Die Rechtsanwälte vom Bauer Versand reichten Klage gegen mich ein beim Amtsgericht ein. Nun habe ich zwei Wochen Zeit der Klage zuwiedersprechen oder sie anzuerkennen. Die Summe beläuft sich durch die Gerichtskosten auf fast 900,00€. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich möchte die Klage natürlich anerkennen. Ist eine Ratenzahlung möglich? Ich hatte so etwas noch nie und bin völlig ratlos!

Beim Inkassobüro melden und fragen, Anzahlung anbieten und restliche Raten, gleich belegen, dass Du auch zahlen kannst (Schufaauszug und Verdienstbescheinigung)

Hallo,

zwei gravierende Fehler hast Du gemacht; sich nicht md.d Inkasso auseinander setzen, und selbst danach sich nicht melden, - das ist schon fast fahrlässig mitz Vorsatz.
Aber jetzt ist zu überdenken was zu machen ist;

An Deiner Stelle würde ich heute noch an die Rechtsanwälte (RA) schreiben und nur die eigentliche Hauptforderung anerkennen. Zusätzl. einen neuen Zahlungsplan. Und weiter als Beweis eine weitere Zahlung in Ratenhöhe leisten.

Jetzt muss der RA die Klage zurück nehmen. Sollte es dennoch zu einen Gerichtstermin kommen (abhäng. v. Fristen) so in jeden Fall zu Gericht gehen. Es ist KEINE RA Pflicht. Spare Dir die KOsten.
Sage dem Richter von Deinen Problemen u. das Du ab sofort weiter zahlen würdest.
In der Regel kommt hier ein Vergleich heraus. Damit brauchst Du nicht mal die RA Kosten v. Baur zahlen. Und Du wirst verdonnert, die Zahlungen zu leisten.

Und dann in Zukunft aufpassen, was man unterschreibt.

Beste Grüße Horst

Eine ratenzahlung ist immer möglich.Das Inkasso kann nur dann klage einreichen, wenn sie selber inhaber der Forderung ist. Inkasso handelt immer im Auftrag der Gläubiger. Darum wird auch grundsätzlich nicht an ein Inkassi gezahlt sondern immer nur an den GL direkt.
Wenn man unter der Pfändungsfreigrenze liegt, dann wird erst einmal gar nix mehr gezahlt und ein Vergleich angeboten.
Wie man das macht und was man bei den Inkassokosten beachten muss kannst du hier nachlesen.
www.schuldenfrust.de

Hallo,.Sofort mit Rechtsanwalt in Verbindung setzen und Ratenzahlungen vereinbaren. Es ist klar, dass immer mehr Kosten auf Sie zukommen. verfahrene Sache.

Danke für die Antwort :smile: am Montag Rufe ich direkt an und versuche direkt eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Hoffe das klappt :confused:

Bestätige aber sofort schriftlich Deine Vereinbarung. Du musst IMMER was in der Hand haben.

Viel Glück. !!

Danke für die Antwort :smile: am Montag Rufe ich direkt an und
versuche direkt eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Hoffe das
klappt :confused: