Klage vom Kläger zurück genommen

angenommen, der fiktive Fall waere, das ein VM eine Klage bei Gericht eingereicht haette, und der Mieter bereits Anwalt etc. eingeschaltet zur Abwehr der Klage ( Mieterhoehungsbegehren). Die beiden Parteien haben bereits Gerichtstermin. Angenommen, der Klaeger ( VM) merkt, das sein Fall doch auf wackeligen Beinen steht, und zieht kurz vor der Verhandlung die Klage zurueck.
Wer muesste in solch einem fiktiven Fall, welche Kosten tragen ? ( incl. aller Anwaltskosten)
Danke

Wer muesste in solch einem fiktiven Fall, welche Kosten tragen
?

§ 269 III 2 zpo
http://dejure.org/gesetze/ZPO/269.html

Wer muesste in solch einem fiktiven Fall, welche Kosten tragen
? ( incl. aller Anwaltskosten)
Danke

Wer die Klage zurücknimmt, trägt die Kosten des Rechtsstreits; § 269 Absatz III Satz 2 ZPO:
„Der Kläger ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie erkannt ist oder sie dem Beklagten aus einem anderen Grund aufzuerlegen sind.“
Hierzu zählen auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Allerdings sind nicht die Kosten, die auf eine etwaige Säumnis des Beklagten entstanden sind, vom Rücknehmenden zu tragen.

Gruß
Der Waldpoet