Liebe/-r Experte/-in,
Hallo eine Frage:
am 28.11.2008 bekam ich einen Mahnbescheid über Internet-Call by Call Dienste von ingesamt 184,84 EUR. Ich legte Widerspruch
ein, da mir die Rechnungen zu hoch vorkam. Am Freitag den 12.11 bekam vom zuständigen Amtsgericht die Aufforderung zum schriftlichen Vorverfahren Stellung zu beziehen.
Da ich eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente von 860 EUR beziehe, meine Frage:
Was muss ich tun?
Kann ich mich selber verteidigen?
Falls ja, welche Punkte muss ich bei der Stellungnahme/Widerspruch beachten?
Da ich alle Unterlagen gesammelt habe, die beweisen, dass andere Tarife verwendet wurden als zu dem Zeitpunkt vom Anbieter angeboten wurde. Dies wurde ersichtlich als ich am 12.07.2007, am 15.8.2007, am 14.11.2007 und am 15.05.2008 die nachträglichen Einzelverbindungsnachweise von Verizon Deutschland bekam.
Danke für eine Hilfestellung
Viele Grüße
Mike Einstein
Grüß Dich Einstein,
ja, Du kannst Dich selbst verteidigen!
Zudem kannst Du in Deiner Stellungnahme mitteilen, dass Du Deine Beweise zum mündlichen Hauptverhandlungstermin vorlegst - und weiter nichts Vorfahren mitteilen.
Oder aber Du schilderst das mir hier Mitgeteilte dem Amtsgericht. Gebe keine Unterlagen, auch nicht in Fotokopie heraus, auch nicht an das Amztsgericht (Die Gegenseite hat Akteneinsicht).
Liebe Grüße - Ernst
Entschuldige meine Tippfehler in meiner Antwort!
Schönen Restsonntag - Ernst
Hallo Ernst,
erst einmal Danke für die schnelle Hilfe.
Muss ich in der ersten Stellungnahme, schriftliches Vorverfahren bereits den PKH-Antrag stellen? Meinst Du wirklich es reicht, wenn nur kurz, wie Du geschrieben hast, Stellung beziehe, denn es steht in der Verfügung unter Punk2: An die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 697 ABs. 2, 276 ZPO folgende Auforderungen: 2.1 Sie die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen. Was heißt Anspruchsbegründung?? Ich möchte schriftlich die Klage zurückweisen. Wenn ich die Beweise schriftlich einreiche und begründe, könnte es nicht sein, das die Gegenseite einen Rückzieher macht oder dass das Gericht ohne Hauptverhandlung zu einem Urteil kommt.
Wenn ich kurz schreiben sollte, wie sollte ich das am besten formulieren. Danke für den 2. Hilfeschritt. Kann Dir auch meine Mailadresse geben, wenn es einfacher wäre.
Gruß
Mike
Hallo,
die schriftliche Anhörung zu der du dich äussern solltest, muss fristgerecht eingericht werden! Man benötigt im Zivirecht keinen Anwalt, du solltest aber unbedingt die Fristen einhalten, sonst kommt es zu einem Versäumnisurteil!Es soll sicher eine gewisse Form bei dieser Äusserung geben, diese findest du im Internet(Stichwort: Anleitung zum Schreiben Einer Klageerwiderung)! Dort steht alles drin!!
Viele Grüße
Mike Einstein