habe leider beim Posten meines Artikels ins Rechtsbrett dieses Brett hier übersehen (vielleicht hab’ ich ja eins vor dem Kopf…).
Jetzt habe ich aber gerade gemerkt, dass dieses Brett hier wohl besser geeignet ist, deshalb erlaube ich mir mal, hier den Link zu meinem Artikel zu posten. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
wenn du Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid einlegst, wird die ganze Angelegenheit vom Sozialgericht noch einmal überprüft. Die Sozialgerichte arbeiten im Allgemeinen sehr versichertenfreundlich. D. h., sie klären dich im Regelfall selbstständig über die weiteren Schritte auf.
Grundsätzlich ist die Klage vor dem Sozialgericht kostenlos - man benötigt auch keinen Rechtsanwalt. Das Sozialgericht kann eine Entscheidung sowohl in einer Verhandlung, als auch ohne Verhandlung treffen. Das hängt immer davon ab, ob z. B. auch noch andere Stellen vorgeladen werden müssen.
Eine Entscheidung ohne Verhandlung ist nur möglich, wenn beide Parteien dieser Vergehensweise zustimmen.
Ich würde in deinem Fall erst einmal die Klage mit Begründung einreichen. Dann nimmt die Gegenseite dazu Stellung. Diese wird dir in Kopie übersandt. Du kannst dann immer noch entscheiden, wie du weiter vorgehen willst. Kleiner Tipp: Du solltest immer alle deine Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einreichen.
Das einzige, was nicht so positiv ist, ist die Dauer der Klageverfahrens. Einige Monate wirst du schon einplanen müssen.