Klage vor dem Sozialgericht

Hallo Experten.

als „Nachtrag“ zu meinem Posting ein Stück weiter unten (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…) habe ich jetzt noch eine allgemeine Frage.

Angenommen, jemand reicht vor dem Sozialgericht Klage gegen den (ablehnenden) Widerspruchsbescheid vom AA ein. Wie läuft nun so etwas weiter ab? Wird das vom Sozialgericht „nur“ geprüft und eine Entscheidung getroffen, oder kommt es zu einer Verhandlung mit Befragung aller Beteiligten? Kann man in etwa sagen, wie lange so ein Verfahren dauert (das AA hat für die Bearbeitung des Widerspruchs ein halbes Jahr gebraucht…)? Was, wenn die Klage abgewiesen wird - kann jemandem dann irgendetwas „passieren“ ausser dass die Sperrfrist dann eben nicht aufgehoben wird? Irgendwelche Kosten oder so? (dass die Klage an sich kostenlos ist, weiss ich dank w-w-w, aber vielleicht gibt es ja doch irgendwelche „Haken“ an der Sache?)

Vielen Dank schon mal im voraus und Gruss
Murmeltier
(die mit sowas NULL Erfahrung hat…)

Hallo Murmeltier,

einfach ausgedrückt:

Die Dauer bis zum Urteil durch das Gericht ist abhängig von der Zahl der dort anhängigen Verfahren und kann sich lange hinziehen. Wenn die Klage abgewiesen wird, bleibt das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens bestehen, eine Verschlimmerung (oder gar Strafe) erfolgt nicht. Es kommt auch nicht zu einer „Befragung aller Beteiligten“ im Sinne von „wer hat gelogen, wer nicht“. Beteiligte sind hier nämlich nur die Klägerin und die Beklagte (AA). Das Gericht hat zu beurteilen, ob das AA die Sperre verhängen durfte oder nicht.

Die Hoffnung, vom Sozialgericht in dieser Sache ein anderslautendes, positives Urteil zu erzielen, halte ich aufgrund fehlender Beweise auf Seiten der Klägerin für wenig wahrscheinlich. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung.

Grüße
Mara

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Danke (mT)
Hallo Mara,

vielen Dank für Deine Ausführungen.
Frau X wird’s auf jeden Fall mit der Klage versuchen - mehr als verlieren kann sie ja nicht (wie Du ja netterweise erklärt hast).
Was die fehlenden Beweise angeht, da hast Du sicher recht, aber da eben auf beiden Seiten keine Beweise vorliegen und Aussage gegen Aussage steht, sieht Frau X nicht ein, als Lügnerin dargestellt zu werden und dadurch auch noch Geld zu verlieren, das ihr zusteht. Vielleicht lässt sich das Gericht ja überzeugen…

Jedenfalls danke für Deine Hilfe.

Grüsse
Murmeltier