Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen und gegen Rundfunkgebühren bzw. Beitrag für Rundfunk

bereits seit 2013 läuft ein Verfahren, die Klage dagegen seit annähernd 2 Jahren, und außer 4tel jährlicher Rechnung bewegt sich nichts. somit auch nichts nachteiliges subjektiv gesehen, denn
objektiv mag das dicke Ende ja noch kommen. Anwalt gibt es nicht, aber auch nicht erforderlich,
weil der auch nur sagen würde, daß man bezahlen muß!! Aber es gibt persönliche Gründe für eine
Klage wie überhaupt das Thema Rundfunkgebühren ja nur für die klar ist, denen das wegen ihres
prallen Portemonnaies absolut egal ist + die Anderen sind halt in den A***sch gekniffen… (!) Bloß, und das ist jetzt die Frage, wie lange muß und soll man warten, bis sich wegen der eingereichten Klage was bewegt? Gibts da sogenannte Erfahrungswerte ?

Na, die möchte ich mal hören.
Geld kann es eigentlich nicht sein, denn wie schon gesagt, wer Geld hat, den juckts nicht und wer wenig hat, der muss i.d.R. auch gar nicht zahlen.
Und die, die genau in dazwischenliegen sollten mal nachrechnen für welchen Mist sie alles Geld ausgeben und was der Rundfunkbeitrag im Monat überhaupt kostet.

geht’s wieder mal „ums Prinzip“ ?

Dann musst Du eben warten können, Verwaltungsgerichtsentscheidungen dauern am längsten. Wobei ich ja nicht wissen kann, warum das hier so ist und worauf das Gericht evtl. wartet.

Hallo zaba46,

was sind Deine Gründe für die Klage? Du drückst Dich ja recht allgemein aus.

Ansonsten kann man nur sagen, dass alle die die bisher gegen den neuen Rundfunkbeitrag geklagt haben samt und sonders vor sämtlichen Gerichten verloren haben. Wenn Du also nicht aus Gründen geklagt hast, die bis jetzt von Deinen Vorgängern nicht schon gebracht wurden, kannst Du davon ausgehen, dass Du Dein Verfahren ebenfalls verlieren wirst und alle bisher nicht gezahlten Beiträge dann geballt begleichen darfst. Ob es das Wert ist?

Dein
Ebenezer

Stand gestern erst im Videotext, dass das BVerwG die Rundfunkgebühr für rechtes erachtet hat.

warum haben die das für rechtens erklärt? Erinnert irgendwie an diese " Krähen - Augen " Metapher… Dabei ist doch klar, daß hier Verfassungsrecht angesprochen ist, weil, wenn jeder den gleichen Betrag zahlt, also ein Millionär gleich viel wie einer, der 1 € überm Armutslimit liegt, hier eine Verfassungswidrigkeit vorliegt… (!) Die Vermögenden lachen sich ja dumm und schief (+ zahlen natürlich), daß hier die armen Schw**ne für sie die Kastanien aus dem Feuer holen und das wissen die vom Rundfunk natürlich auch und haben dies fest einkalkuliert

natürlich verliere ich, weil ich alleine bin und gegen mich die ganze Wucht dieser finanzstarken Advokatenriege, die dank milliardenschwerer Einnahmen ihr vermeintliches recht auf ihrer Seite wissen…

es geht bei der Klage darum, daß selbiger Rundfunkbeitrag Priorität hat vor Unterhalt bei einem SB von 880 €, d.h. das also 2 Komplexe berührt sind: 1. dieser Armutsbetrag von 880 € + 2. das 4teljährig erst der Rundfunk bedient werden muß + erst dann der Unterhalt, sodaß infolge alle 3 Monate der Unterhaltsbetrag um diese 52.50 € gekürzt wird. das schert die Leute aber nicht, weil Reichtum das Wohl der Kinder ausklammert, aber diese Protagonisten gerne auf dieser Welle reiten…

mittlerweile liegt für Ende November 16 ein Termin beim VwG vor, dem ich mit Bangen entgegensehe, weil ich ja alleine ohnehin schon auf verlorenem Posten stehe… habe seit 2013 nicht bezahlt… entsprechend hoch ist der Betrag ( ca. 950 €…) … vielleicht kann man mir einen guten Tipp geben - wäre dankbar dafür…

es geht nicht ums Prinzip, sondern schlicht um Geld, weil keine Befreiung bei Unterhalt akzeptiert wird - obwohl der Selbstbehalt - hier 880 € - ähnlich wie Grundsicherung + Hartz IV eingestuft wird - werden Väter, die in Trennung leben, hier doppelt bestraft

Tja, dann viel Spaß beim verlieren: Ohne Fachanwalt für Verwaltungsrecht hast Du keine Chance, selbst wenn Du eine nachvollziehbare Argumentation hättest.

Mein einziger Tipp: Zieh Deine Klage zurück und einige Dich Dich mit dem Gerichtsvollzieher / Vollstreckungsbeamten auf eine kleine Ratenzahlung. Damit sparst Du Kosten und die Blamage vor Gericht.

Dein
Ebenezer

Meinst Du das Urteil:
Urteil des BVwerG vom 18. März 2016

wenn du keine ordentlichen Argumente vorbringst oder keine besseren hast…
vergiss es.
und es kann durchaus noch einige Zeit dauern, bis dein Verfahren entschieden wird, da hier gesicherte Rechtsprechung existiert und ein besonderer Grund (bisher) nicht von dir dargelegt wird.
Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.

…ohne Fachanwalt für Verwaltungsrecht…

der sagt doch auch bloß, was man ihm vorgibt, also geht nicht… usw… warum dann noch einen Anwalt, der zudem noch nicht einmal seine eigenen Kosten benennen kann, wenn er danach gefragt wird, außer: " Äh, ja, Äh… das hängt vom Streitwert ab… " und den bestimmt er dann natürlich… plus Mulitplikationsfaktoren wegen Erschwerniszulagen …usw… neeh… danke…

Weil vor dem Verwaltungsgericht die Form noch entscheidender ist, als vor einem anderem Gericht: Wenn man sich aber mit den Verwaltungsvorschriften nicht auskennt, was ja bei den meisten Leuten die Regel ist, und im Prozeß entsprechend argumentiert, hat man von vornherein verloren.

Deshalb ja auch meine Empfehlung einen Fachanwalt zu nehmen: Normale Anwälte kennen sich mit den Verwaltungsvorschriften auch nicht aus.

Viel Spaß beim verlieren.

ha ha, dabei weiß doch längst jeder bis hin zu Klein Hänschen, daß die Richter beim und mit dem Rundfunk voreingenommen sind und nach ihrer Brieftasche urteilen, ohne den Sachverhalt zu berücksichtigen… also grundsätzlich dem Rundfunk in den H**tern kriechen… warum eigentlich? und jetzt kneifen so wie du, nur weil es dir egal ist, denn die Kosten minimieren sich natürlich, wenn ein jeder das gleiche bezahlen muß, und du halt ein dickes Portemonnaie hast… das geht oder besser ginge auch gegen das Grundgesetz (!), wenn,s denn ernst genommen würde - aber so hast du Recht, das Geld spare ich am Anwalt, denn der labert auch nur nach Gusto und nicht nach Verstand