habe grad bei einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung zum Bahnunglück von Eschede online gelesen, Zitatanfang "… . Opferanwalt Reiner Geulen kündigte unterdessen an, dass sich 72 Hinterbliebene einer möglichen Schadenersatzklage vor einem US-Gericht anschließen wollen. " Zitatende!
Was geht da ab? Das war ein Unglück in Deutschland mit der Deutschen Bahn als Hauptbeteiligter, über hundert Tote waren zu beklagen und sehr viele Verletzte.
Was hat da die US-Justiz zu suchen?
Könnte jemand von euch mal den Versuch machen, mir als juristischen Laien das zu erklären?
habe grad bei einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung zum
Bahnunglück von Eschede online gelesen, Zitatanfang "… .
Opferanwalt Reiner Geulen kündigte unterdessen an, dass sich
72 Hinterbliebene einer möglichen Schadenersatzklage vor einem
US-Gericht anschließen wollen. " Zitatende!
Was geht da ab? Das war ein Unglück in Deutschland mit
der Deutschen Bahn als Hauptbeteiligter, über hundert
Tote waren zu beklagen und sehr viele Verletzte.
Was hat da die US-Justiz zu suchen?
der Hintergrund ist nicht zuletzt ein ganz trivialer: Das US-Recht kennt die berühmt-berüchtigten punitive damages - „Schmerzensgelder“ zugunsten des Verletzten, bei denen weniger die Entschädigung des Verletzten als vielmehr die spürbare Bestrafung des Schädigers im Vordergrund steht, und die deshalb umso „fürstlicher“ ausfallen, je zahlungskräftiger der Schädiger ist. Das führt dann zu den hinlänglich bekannten Millionenzahlungen für bisweilen absolut nichtige Schädigungen.
Mit anderen Worten: Das Bemühen, den Rechtsstreit vor US-Gerichte zu ziehen, wurzelt in dem - moralisch durchaus zweifelhaften aber ökonomisch nachvollziehbaren - Bestreben, den (man verzeihe mir nachfolgenden Sarkasmus) in Eschede zwischen Brückenpfeiler und Gepäckablage zerfleischten Ehegatten postum Stück für Stück zu kapitalisieren bzw. in Gold aufzuwiegen. Die Erwartung der Rechtsanwälte, an diesem Geldsegen reichlich teilhaben zu können, dürfte ein übriges tun.
Die US-Gerichte stehen übrigens derlei Klagen, die um des Geldes willen mit aller Gewalt in die USA gezerrt werden, skeptisch gegenüber, ist man dort doch der Auffassung, daß auch die deutsche Justiz imstande ist, solche Fälle angemessen zu bewältigen.
da ja über die wirtschaftlichen Gründe für einen solchen Versuch schon etwas geschrieben wurde, hier noch Infos dazu, wie so etwas überhaupt möglich ist. Grundlage hier ist die Frage des Gerichtsstands. Dieser ist bei juristischne Personen natürlich zunächst einmal immer deren Sitz. Darüber hinaus kann man aber auch andere Anknüpfungspunkte finden, und so kennt man in den USA einen Vermögens-Gerichtsstand und einen Gerichtsstand nach wirtschaftlicher Betätigung. D.h. ein Unternehmen kann in den USA verklagt werden, wenn es dort Vermögen hat oder wenn es dort wirtschaftlich tätig ist. Dies soll es Amerikanern ersparen, internationale Prozesse führen zu müssen, weil der Gegner seinen Firmensitz im Ausland hat, der Fall aber eigentlich gar keine internationale Komponente hat, weil er vor dem Hintergrund der inländischen wirtschaftlichen Betätigung des Gegners steht. Und genau da gibt es in diesem Fall ein ganz massives Problem. Woher nehmen wir hier den amerikanischen Inlandsbezug? Klar, die DB ist mit Töchtern in den USA vertreten, ist dort auch wirtschaftlich tätig, … Also alles schön und gut, wenn die Angehörigen eines amerikanischen Opfers jetzt in den USA klagen würden oder wenn man von einem Fall ausginge, in den ein Dienstwagen einer amerikanischen DB-Tochter verwickelt gewesen wäre, etc. Das liegt hier aber nicht vor, und amerikanische Gerichte leiden auch nicht unbedingt unter Arbeitsmangel, und da denke ich mal, wird sich Herr Geulen mehr als nur anstrengen müssen, ein amerikanisches Gericht davon zu überzeugen, hier einer Prozesseröffnung zuzustimmen. Und dass dahinter ausschließlich die wenig ehrenwerten Motive stecken, nach amerikanischen Recht einfach eine höhere finanzielle Entschädigung für die Opfer herauszuholen, liegt doch wohl für alle Beteiligten auf der Hand und wird von den amerikanischen Gerichten natürlich ebenso kritisch beäugt, denn dies ist reine Rosinenpickerei. Das amerikanische Rechtssystem ist vollkommen anders aufgebaut, und wenn jemand meint, sich da einfach mal eben eine für ihn günstige Regelung ausborgen zu können, dann kommt dies nicht so gut an.
Ein Fall, in dem die Sache übrigens besser aussah, war das Vorgehen der Anwälte der Überlebenden der Judenverfolgung gegen die in Amerika tätigen Unternehmen, weil eben viele Opfer und Überlebende inzwischen in den USA leben.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bin zwar auch ein juristischer Laie, kann aber vielleicht ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
in den USA kann man (wie mein Vorredner schon genauer erklärte) mit Sammelklagen hohe Schadenersatzsummen erzielen
unter den Opfern/Verletzten des Zugunglücks war ein(e) US-Amerikanische® Staatsbürger(in). Der/die kann nun klagen und andere Betroffene können sich anschliessen
Normalerweise ist es in der Tat etwas schwierig, auslaendische Unternehmen in den USA zu verklagen, solange diese dort nicht ueber gewisse „Assets“ verfuegen. Es koennt daher sein, dass ein US-Court diese Fall wieder zuruck nach Deutschland schickt.
Allerdings sieht der Klaeger eine Precendece zu den ja erst kuerzlich verhandelten Zwangsarbeitsprozessen „slave labor cases“. Auch in jenem Falle wurden deutsche Unternehmen vor US-Gerichten verurteilt.
ich glaube mich zu erinnern, daß es damals hieß, die DB würde ja in USA auch Geschäfte machen, indem man theoretisch übers Internet auch in USA Tickets kaufen kann. Etwas an den Haaren herbeigezogen.
Vielleicht noch zur Ergänzung. Der Anwalt Fagan und der deutsche Anwalt Witti (alle zwei sind ja sehr unsympatische Personen), die Opfer der Kaprun Seilbahnkatastrophe vertreten, haben in den USA geklagt. Die Klage ist zwar zulässig, allerdings hat das US-Gericht beschlossen, österreichisches Schadenersatzrecht anzuwenden (was auch in unserem Internationalen Privatrecht der Fall wäre). Berücksichtigt man die Kosten, kriegen diese Personen dann weniger, wenn sie gewinnen.
ich glaube mich zu erinnern, daß es damals hieß, die DB würde
ja in USA auch Geschäfte machen, indem man theoretisch übers
Internet auch in USA Tickets kaufen kann. Etwas an den Haaren
herbeigezogen.
Ich glaube, das ist mal gar nicht so an den Haaren herbeigezogen. Denn das weist ja irgendwo doch auf einen etwaigen Vertragspartner in den USA hin. Unrecht hast Du da nicht.
ich glaube mich zu erinnern, daß es damals hieß, die DB würde
ja in USA auch Geschäfte machen, indem man theoretisch übers
Internet auch in USA Tickets kaufen kann. Etwas an den Haaren
herbeigezogen.