Klage vorm Verwaltungsgericht wg. Erschließung

Hallo liebe Experten,

bei der Beitragsberechnung für unsere Erschließung, hat die Gemeinde während und nach Abschluß der Kanalerschließung mehrmals den Erschließungsbeitrag erhöht. Trotz dem, dass die Erschließung rund 10% günstiger als im Vorausleistungsbescheid errechnet und auch schon bezahlt worden ist und es einen Gemeindevertretrungsbeschluß darüber gibt, dass das eingesparte Geld (Differenz Vorrausberechnung zu den tatsächlichen Kosten)an die Gebührenzahler zurückzuzahlen ist, hat die Gemeinde eine neue Satzung beschlossen, in der die Erschließungsbeiträge enorm über den tatsächlichen Kosten liegen. Widersprüche wurden natürlich gebührenpflichtig abgelehnt.
á) Kann uns mal jemand eine ungefähre Hausnummer der Kosten einer Verwaltungsgerichtsklage nennen?
b) Muß man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?

Hier die Daten eines Grundstückeigentümers als Beispiel:
(fast überall gleich)

Vorrausleistung: 5.866 € (2,26 €/qm Grund) (17,35 €/qm GF) alt
Nachzahlung: 2.705 € (2,76 €/qm Grung) (19,94 €/qm GF) neu

Im Endeffekt geht es um die Nachzahlung plus 10% der Ersparnis aus der Vorausleistung.
Vielleicht kennt ja auch jemand von Euch einen wirklich guten Anwalt oder einen Experten in solchen Dingen im Raum Wiesbaden Rheingau Taunus Kreis der uns, natürlich gegen Entgeld, beraten oder gar vor Gericht vertreten könnte.

Wir sind eine Gruppe von Bürgern, die der Macht der Kommunen fast hilflos ausgeliefert sind und benötigen dringend juristischen Beistand.
Einen Rechsanwalt zu finden, der sich im Erschließungsrecht auskennt ist fast unmöglich.

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Im Voraus vielen Dank !

Hallo Gernot,
zur fachlichen Seite kann ich Dir nichts sagen.
Aber über den Anwaltssuchdienst solltest Du auch für diese fachrichtung etwas finden.
Hier zwei Links vorab:
http://www.anwaltsuchservice.de/suche/index.jsp
http://www.anwalt24.de/
Ansonsten das Suchwort " Anwaltsuchdienst" bei
http://www.google.de
eingeben, vielleicht hilft es Dir weiter.
Gruß
Dirk m.

Kosten//kein Anwaltszwang

((Sachverhalt weggelassen))
a) Kann uns mal jemand eine ungefähre Hausnummer der Kosten einer Verwaltungsgerichtsklage nennen?

Ich kann *gg* … und soll ich die Kosten auch sagen? Streitwert ist die Nachzahlung plus 10% Ersparnis der Vorauszahlung, also zwischen 3.000,- und 3.500,- Euro. Folglich GERICHTSkosten rd. Euro 300,- in der 1. Inst.

b) Muß man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?

Nein. Mindestens einer der Betroffenen sollte sich anwaltlich vertreten lassen (Geld für das Honorar wird zusammengelegt), und alle anderen Bürger reichen eine Musterklageschrift ein, die man von dem Anwalt für eine kleine Gebühr erbittet. Wenn einer eine Rechtsschutzversicherung hat, die Verwaltungsrechtsstreite abdeckt (vorher Deckungszusage einholen!), dann ist alles kein Problem mehr.

Wir sind eine Gruppe von Bürgern, die der Macht der Kommunen fast hilflos ausgeliefert sind und benötigen dringend juristischen Beistand. Einen Rechsanwalt zu finden, der sich im Erschließungsrecht auskennt ist fast unmöglich. Vielleicht kennt ja auch jemand von Euch einen wirklich guten Anwalt oder einen Experten in solchen Dingen im Raum Wiesbaden Rheingau Taunus Kreis der uns, natürlich gegen Entgeld, beraten oder gar vor Gericht vertreten könnte?

Leider nein. Ich bin in Dresden.

Vielen Dank für den Tipp ! Ich habe zwei sehr interessante Adressen in unserer Nähe gefunden.

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Vielen Dank für die Info. Jede Auskunft hilft uns ein kleines Stück weiter.

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