Klage wegen Kommentar zu einem Bild?

Guten Tag,

auf einer Internetseite wurde ein Bild veröffentlicht, zu dem ein Nutzer nicht wusste, wer oder was das ist. Ein Model ist abgebildet. Der Verantwortliche der Präsenz hatte das Bild illegalerweise online gestellt und zu Kommentaren freigegeben. Es wurde ein kurzer Kommentar geschrieben, der sehr anzüglich war.

Das hat der Eigentümer des Bildes mitbekommen und forderte von dem Betreiber der Präsenz ein Entgelt für die Nutzung. So weit so gut. Weiterhin droht er dem Betreiber der Seite bzw. dann indirekt dem Schreiber des Kommentars mit einer Beleidigungsklage.

Der Kommentar wurde wohl im Überschwang des satirisch angelegten Tons der Seite verfasst, ohne dass tatsächlich eine Beleidigungsabsicht vorlag. Das war eine anonymes Bild. Nur ein Modemarke o.ä. wurde da genannt.

Wie ist da die Rechtslage?

Gruß

Matthias

Hallo, Matthias,
unbeschaded der rechtlichen Möglichkeiten, die ich als Laie nicht einschätzen kann, mein Rat:
Äußerst schmales Profil zeigen, kleine Brötchen backen und ein überaus liebenswürdiges (nicht geschleimtes) Entschuldigungsschreiben schicken.
Du wirst selbst wissen, ob man aus Deinen Äußerungen eine Beleidigung herauslesen kann.
Man bricht sich mit einer Entschuldigung (evtl auch öffentlich - in dem gleichen Medium) keinen Zacken aus der Krone.

Merke: Eine Hand, die Du nicht abschlagen kannst, sollst Du schütteln!

Gruß
Eckard

Der Kommentar ist inzwischen gelöscht und nicht mehr genau zu reproduzieren.

es soll aber eine kopie durch den rechteinhaber angefertigt sein.

Die Nutzerdaten liegen ihm nicht vor. Die müssten also ermittelt werden, über die logs der Internetpräsenz usw.

das bild war total anonym. unbekannte person. wie soll das beleidigend sein?

hi,

ich stimme da meinem vorredner zu, wenn keine beleidigungsabsicht vorlag, kann man dies mit sichherheit recht leicht richtigstellen und dies demjenigen der sich ggfs. angesprochen fühlte klarmachen.

gruß jörg

das kann man ja machen und es wäre sicherlich glaubhaft in dem zusammenhang. aber was hilft es, wenn das gegenüber das nicht akzeptiert?

gruß
matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das kann man ja machen und es wäre sicherlich glaubhaft in dem
zusammenhang. aber was hilft es, wenn das gegenüber das nicht
akzeptiert?

gruß
matthias

hi,

mal andersrum gefragt, wie will derjenige jemanden eine beleidigungsklage anhängen, wenn keine bleidigungsabsicht vorliegt? ich denke das wäre ggfs. auslegungssache und nicht von besonders hohen erfolgsaussichten.

bzw. wäre dann derjenige der das bild (mit welchen kommentaren auch immer) ins netzt gestellt hat wegen anstiftung zur beleidigung zu verklagen ?

weiterhin ist die auslegung der beleidigung (wie sieht´s mit freier meinungsäußerung aus ?) wieder eine sehr subjektive, genau definiert sind beleidigungen wohl eher bei beamten.

gruß jörg