Wie seht ihr diese Chancen für den Kläger in diesem Fall:
Ein Kunde kauft bei Amazon ein Fliegengitter für 22,51 Euro. Er ist unzufrieden und gibt eine negative Kritik. Dafür gibt’s jetzt die Quittung: Er soll 70.000 Euro Strafe zahlen. http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Ne…
Wie seht ihr diese Chancen für den Kläger in diesem Fall:
Nicht besonders gut. Es ist durchaus möglich, das der Käufer eine falsche Behauptung über die Bedienungsanleitung gemacht hat und deswegen schuldhaft gehandelt hat. Ich bezweifle aber, dass der Verkäufer nachweisen kann, das genau diese eine Behauptung für seinen Ruin verantwortlich ist und ihm somit die Schadensersatzforderung in voller Höhe zugesprochen wird.
Andererseits ist aber auch möglich (wenn nicht sogar wahrscheinlich), dass die Medienöffentlichkeit ein paar wichtige Details nicht kennt und wir alle nach dem Urteil sagen: jaaaa, wenn das so ist, ist ja klar der der verurteilt wurde (oder eben nicht).
Wie seht ihr diese Chancen für den Kläger in diesem Fall:
Ein Kunde kauft bei Amazon ein Fliegengitter für 22,51 Euro.
Er ist unzufrieden und gibt eine negative Kritik. Dafür gibt’s
jetzt die Quittung: Er soll 70.000 Euro Strafe zahlen. http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Ne…
Amazom friert also wegen einer solchen Pipifatz-Bewertung ein Konto mit 13.000€ ein???
Dann sollte die Firma doch eher mal Amazon verklagen.
kommt drauf an, wenn der Verkäufer den Käufer wegen der Bewertung unter Druck setzt, kann Amazon da schon relativ hart durchgreifen, da ist die Summe egal.
das die „weg“ ist, halte ich dann aber für ein gerücht
Das Recht auf freie Meinungsäusserung hat mehrere Absätze. Wie kommt es, dass so viele Menschen auf den ersten Absatz pochen und den zweiten dabei ignorieren?
_Art.5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung._