Klage wegen Pferde-Fleischskandal

Ein Kunde hat vor 4 Monaten eine vom Pferdefleischskandal betroffene Lasagne von einem Supermarkt gekauft. Schon damals kam ihm die Lasagne komisch vor, das sagte er auch seiner Frau. Jetzt hat er erfahren, dass eben auch seine Lasagne betroffen war. Er hat auch noch den Kassenzettel. Er ist der Meinung, dass diese Unternehmen damit nicht einfach durchkommen dürfen, den Verbraucher so zu behandeln. Wen kann er verklagen?+
Ihm ist bewußt, dass das Fleisch nicht schädlich ist. Trotzdem hatte er keine Lust Pferdefleisch zu essen!

Da es sich um einen Etiketten schwindel handelt kann er nur die firma verklagen die, die lasagne hergestellt hat. Da die Geschäfte nix davon wissen konnten. Jedoch wurde er nix bekommen da nix schädliches drin war. Hoffe ich konnte dir helfen.

Sie können niemanden verklagen. Zu einen setzt eine Zivilklage voraus, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist. Das wäre, da Gesundheitsschäden nicht vorliegen, bestenfalls der Preis der lasagne. Der Nachweis, ob tatsächlich Pferdefleich in der fraglichen Lasagne war, dürfte unmöglich sein. Den eigentlichen Straftatbestand des Verstoßes gegen die Inhaltsauszeichnung verfolgen die behörden von Amts wegen.

Hallo Herr Weiman,

Ihre Frage geht doch sehr in den juristischen Bereich - da kenne ich mich nicht ausreichend aus, um Ihnen eine ausführliche Antwort zu geben. Ich würde es in dem Fall bei der Verbraucherzentrale, beim lokalen Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsamt oder mal bei Foodwatch probieren. Hoffe das hilft etwas weiter.

Freundliche Grüße
Vollderpauker

Hallo,

im Prinzip habe ich keine Ahnung. Evtl. Betrugsanzeige gegen den Hersteller? Aber eine Klage? Ist ja keiner zu Schaden gekommen, auch wenn’s blöd ist…

Hallo,

sorry, da kenne ich mich nicht aus.

Gruß
DePfälzer

Hallo, ich glaube, dass Sie da schwer etwas machen können. Sie müssen beweisen, dass schon zu dem Zeitpunkt Pferdefleisch in Ihrer Lasagne war. Dies ist kaum möglich.
Ich verstehe, dass Sie ärgerlich sind und dies zu RECHT, aber es fehlt der Beweis. Der Kassenzettel reicht nicht.

Mit freundlichem Gruss

marga1065

Guten Tag,

hier kann ich leider nicht helfen.
VG
Milan

Hallo Herr Weiman,
ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Gegessen ist gegessen, es ist niemand zu Schaden gekommen, und der jenige der es gegessen hat müsste es nachweisen(Was leider nicht mehr möglich ist=grins)
Und ob sich der ganze Aufwand rentiert, ist sehr, sehr fraglich.
Gruß

Hallo Jorge,
er kann im Grunde alle verklagen vom Hersteller bis zum verkaufenden Haus der das Produkt an den Endverbraucher anbietet ohne Kennzeichnung.
Aber zuerst würde ich die Aufsichtsbehörde /Lebensmittelüberwachung informieren,bzw bei diesen Ämtern eine Anzeige machen.
gruß robert

Hallo Jorge,
das ist nun eine derzeit politisch aufgeladene Frage zu der ich in einem Forum nur meine Meinung schreiben kann.
Die Falschdeklaration von ökonomisch „minderwertigem“ Pferdefleisch ist strafrechtsbewährter Betrug. Hier wird nicht giftiges Fleisch oder „billige“ Verklappung von Sondermüll (nach derzeitigem Wissensstand) geahndet sondern nur ein Verstoß gegen die Deklarationspflicht! Die Staatsanwaltschaft ermittelt - und es wird die Verursacher, so sie denn gefunden werden und man ihrer habhaft wird, anklagen. Jede/r weitere in der Produktionskette wird sich herausreden können, er habe wissentlich kein Pferdefleisch gekauft. Damit ist er auch nicht strafbar - selbst wenn er / sie bei dem Fleischpreis hätte hellhörig werden müssen. Aber das hätte der / die Verbraucherin letzten Endes auch.

Vielleicht ersetzt der Händler aus Kulanz den Warenwert - ich glaube es kaum. Damals die Ware zum Händler zurückbringen, als der Verdacht entstand; das hätte Wirkungen zeigen können!
Und eine Klage wegen € 2 anstrengen?

Warum regt sich alle Welt jetzt bei dem Pferdefleisch so auf, wo uns täglich andere „minderwertige“ Ware auf den Tisch gestellt werden soll!!?

Viel interessanter finde ich was unser Lebensmittelrecht an rechtlich zulässigen Schönfärbereien zu lässt (z.B. FRISCHE Milch für eine im physiologischen Sinn tote Milch!)

VG
Nils

Hallo,

leider komme ich erst jetzt zum Antworten…

Für das „Verklagen“ braucht man eine Rechtsgrundlage…nachdem wohl (Gott sei Dank) „nichts passiert ist“, wird Schadensersatz etc. ausscheiden.

Ich denke, dass „nur“ der Ersatz der Lasagne diskutiert werden kann…und nachdem der „Kunde“ ja den Gegenwert (wen auch anderer Beschaffenheit) erhalten hat und auch die Ware „nicht mehr zurück geben kann“, wird es eher eine Kulanzentscheidung werden…