Klage wegen Verleumdung

Hallo,stellt euch mal folgfenden fiktiven Fall vor.
Schwester A verklagt nach dem Tod der Eltern Bruder B auf Zahlung ihrer Anwaltskosten.Dies wird vom Gericht abgewiesen.Vorher hatte Schwester A sich freiwillig auf einen geringen Prozentsatz ihres Erbes eingelassen,da sie sich von ihren Eltern distanziert hatte.
Schwester A erzählt nun aber im Wohnort ,das Bruder B der böse sei und sie nie etwas aus dem Erbe verlangt hätte und den Bruder nie verklagt hätte.
Kann Bruder B nun eine öffentliche Stellungnahme der Schwester A zur Klärung der Lüge verlangen?Oder dies sogar gerichtlich einfordern?
Vielen Dank für die Antworten.

WodanEL

Schwer um ehrlich zu sein.

Dafür gibt es ja eigentlich Richter,die das bestimmen müssen.

Deswegen kann ich dir nur meine Annahme sagen.

Ich denke das dass keine Üble Nachrede ist, eine Stellungnahme Öffentlich wäre dann eh wen Sie in einer regionalen Zeitung schreibt ich nehme alles zurück was ich über meinen Bruder gesagt habe. Ob das dann einer liest ist dahin gestellt.

Und wen du dein Erbe nicht unbedingt für Gerichtskosten ausgeben willst würde ich das unterlassen.

Desweiteren hast du doch ein Beweis die Anklageschrift zb.

Es ist hier möglicherweise § 185 ff. StGB einschlägig. Ein frist- und formgerechter Strafantrag wäre nötig, um ein Verfahren einzuleiten, d. h. schriftlich und innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter. In der Regel stellt die StA aber solche Fälle ein, weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, vgl. §§ 376, 374 StPO.