Klage wg. Diebstahl von Kommissionsware

Liebe/-r Experte/-in,

A. verkauft Ware von G. auf Kommissionsbasis. Bei A. wurde eingebrochen und Ware von G. gestohlen. Leider hat A. keine entspr. Versicherung abgeschlossen. Den entstandenen Schaden will und kann A. nicht bezahlen. G. hat deshalb Mahnbescheid über den Wert der gestohlenen Ware beantragt, gegen welchen A. Widerspruch eingelegt hat. Nun muss G. seinen Anspruch vor dem AG begründen.
Welche §§ kann G. heranziehen? § 390 HGB? Sonstige?

Gruss, lichtblick

Lieber Lichtblick!
Ich bin kein Volljurist und kann entsprechende Examensfragen (oder sind es doch ledigl. Proseminarhausaufgaben?) nicht beantworten.
Ich rate zur Konsultierung eines RA für den Fall, dass A oder G sich um reale Personen aus Ihrem Leben handeln.
mit freundlichen Grüßen
Der „Experte“

Trotzdem Danke.
Nein, das ist wirklich ein Fall aus dem „richtigen Leben“. Mein Chef hat mich verdonnert, eine Klage hier zu formulieren … und ich habe nicht mal ein paar Semester Jura studiert, sondern bin lediglich Sachbearbeiter Rechtswesen. Werd mich schon durchbeißen…
Gruss, lichtblick

Leider kann ich dir zu diesem Thema gar nicht helfen, da ich auch aus einem ganz anderen Bereich komme

Verehrte Lichtblick,

in diesem Fall kann ich Ihnen diesesmal leider nicht weiterhelfen. Prinzipiell würde ich mir denken, daß „G.“ einen realen Anspruch auf Schadensersatz durch „A.“ hat und „A.“ somit das volle Risiko übernommen hatte, als er die ihm überlassene Ware bei sich einlagerte. „A.“ hätte in diesem Fall sämtliche Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen, welcher vor einem etwaigen Einbruch und/oder Diebstahl schützen.

Mit den besten Grüßen

Markus Thomas Geldermann