Klage wg. Schadensersatz?

Liebe/-r Experte/-in,

A. verkauft Ware von G. auf Kommissionsbasis. Bei A. wurde eingebrochen und Ware von G. gestohlen. Leider hat A. keine entspr. Versicherung abgeschlossen. Den entstandenen Schaden will und kann A. nicht bezahlen. G. hat deshalb Mahnbescheid über den Wert der gestohlenen Ware beantragt, gegen welchen A. Widerspruch eingelegt hat. Nun muss G. seinen Anspruch vor dem AG begründen.
Welche §§ kann G. heranziehen? § 390 HGB? Sonstige?

Gruss, lichtblick

Kann ich leider nicht beantworten

Nach dem Leitbild der §§ 383 ff. HGB führt der Kommissionär die Geschäfte in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten, wobei er im Falle der Verkaufskommission die abzusetzende Ware nicht zu Eigentum, sondern zur Verwahrung und zum Verkauf erhält.
(vgl. Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Aufl., § 31 V 2 a)
Die getroffenen Vereinbarungen aus dem Kommissionsvertrag wären zuzuziehen.
Der Anspruchsvoraussetzung ist nach dem Wortlaut des § 390 Abs. 1 HGB zu entnehmen.

LG Uwe (4Picco)

Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich nur im Sozialrecht auskenne.
Freundliche Grüße von
Harald Meyer

Hallo,

vielen Dank. So in etwa hab ich das auch in die Klage einfließen lassen.
Wollte nur sicher gehen, ob nicht noch andere Gesetzesquellen heranzuziehen sind.
Schönen Sonntag noch, lichtblick

Hallo,
macht nix. Trotzdem Danke. Schönen Sonntag noch, lichtblick

Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich nur im
Sozialrecht auskenne.
Freundliche Grüße von
Harald Meyer