hi,
nehmen wir mal an ein arbeitgeber will einen an einem anderen ort einsetzen, den man aus verkehrstechnischen gründen nicht erreichen kann.
es wird klage auf feststellung des arbeitsplatzes erhoben.
dann muss der arbeitgeber die versetzung doch bis zum prozess aussetzen?
ich meine da mal was gelesen zu haben bin mir aber nicht mehr sicher!
ich würde mich freuen wenn ich mir da weiter helfen könntet!
danke im vorraus
dr.no
Hallo,
das Problem ist: Wenn AN den neuen Arbeitsort nicht antritt, AG die Arbeitsleistung am alten Ort nicht annimmt und ihm deswegen kündigt und das Gericht am Ende feststellt, dass die Versetzung rechtmäßig war, dann gibt es nicht nur kein Geld für die Zeit der gerichtlichen Klärung, sondern auch keinen Job mehr.
Von daher nehmen AN die Versetzung in der Praxis entweder unter Vorbehalt an oder leiten sofort nach der Versetzung ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein, da wird dann vorläufig bis zum Ende des regulären Verfahrens entschieden, ob AN die neue Stelle antreten muss. Für letzteres ist aber wahrscheinlich der Zeitpunkt verpasst worden.
VG
EK
danke E.Krull,
deine anwort hat mir weitergeholfen!
du hast recht für die einstweillige verfügung ist es in der tat zu spät.
aber trotzdem danke!
MfG
Markus