Klage zurückgezogen, Geldschulden

Angenommen, Freundin A lieh Freundin B vor einigen Jahren einige Tausend DM. Freundschaft ging zu Ende. Freundin B kopiert Tagebücher, schickt Freundin A noch einige beschriftete Kopien. Nach mehreren Jahren (quasi Erpessung mit Tagebüchern wirkte), geht Freundin A gerichtlich gegen ehemalige Freundin B vor. Diese behauptet, sie und ihr Ehemann hätten Freundin A den Geldbetrag anläßlich einer Dienstreise des Ehemannes an ihrem Wohnort (andere Stadt) übergeben.
Dienstreise gab es allerdings nicht. Freundin A setzte sich vor der Gerichtsverhandlung mit dem ehemaligen Arbeitgeber des Ehemannes in Verbindung (wegen erfundener Dienstreise). Dieser weist daraufhin, daß das Gericht schriftlich Auskunft anfordern muss. Anwalt der Freundin A stellt zu keiner Zeit Beweisantrag, Korrespondenzanwältin hat während der Verhandlung scheinbar ihre Sprache verloren und sagt gar nichts.
Freundin A bittet Richter, sich an Arbeitgeber des Ehemannes zu wenden, da es Dienstreise nicht gab. Sie hat auch keine Möglichkeiten, Beweise vorzulegen, die viele vorgebrachte Lügen/ Unwahrheiten der Freundin B (u. falsche Zeugenaussagen ihres Ehemannes u. anderer)widerlegen - Behauptungen, die teilweise nichts mit dem Fall zu tun haben.
Freundin B weist Richter daraufhin, dass Dienstreise nicht stattgefunden hat, bittet diesen, sich an Arbeitgeber des Ehemannes zu wenden. Er lehnt dies ab und fordert Freundin B auf, Klage zurück zu ziehen.
Nach welchem Zeitraum kann Freundin A nochmals juristische Schritte einleiten?
Ist es zu erreichen, dass Richter/ Gericht sich an ehemaligen Arbeitgeber wendet?

Anwalt der Freundin A stellt zu keiner Zeit
Beweisantrag…

Ich bin mir nicht sicher, ob das so wahrscheinlich ist, dass es stimmt. Du mußt die Schriftsätze durchgehen und lesen, ob da irgendwo sinngemäß folgendes steht: „Es wird bestritten, dass die Beklagte anläßlich der Dienstreise vom…in… die Klageforderung beglichen hat. Diese Dienstreise hat nie stattgefunden.“ . Ferner kommt es auch darauf an, ob deine „Bitte sich an den AG zu wenden“ mindestens ins Verhandlungsprotokoll aufgenommen wurde - wahrscheinlich nicht.

Der Richter wird den AG als Zeugen nur dann laden, wenn die Dienstreise eine streitige und beweisrelevante Tatsache ist. Nachdem wie du den Sachverhalt beschrieben hast, müßte sie es eigentlich sein, anscheinend sieht der Richter das aber anders. Da Zivilrichter überhaupt sehr sehr ungerne ein Verfahren bis zur Beweisaufnahme kommen lassen, was in dem geschilderten Fall wohl passiert ist, kann man davon ausgehen, dass er schlichtweg keine Lust hat, noch einen weiteren Zeugen zu hören, nachdem er schon mehrere vernommen hat, und diesen Vortrag jetzt als verspätet zurückweisen wird.

Er lehnt dies ab und fordert Freundin B auf, Klage zurück zu ziehen.

Damit trägt die Klägerin auch alle Kosten !

Nach welchem Zeitraum kann Freundin A nochmals juristische
Schritte einleiten?

Bei einer Klagerücknahme kann man die Klageforderung theoretisch sofort wieder nochmal einklagen, da keine rechtskräftige Entscheidung ergeht. Ich weiß aber nicht, ob es nicht besser wäre, diese Instanz schlichtweg aufzugeben und den Richter wohl oder übel dadurch zwingt ein Urteil schreiben zu müssen. Wenn man sich der Sache derart sicher bist, ist das auf jedem Fall besser als eine Rücknahme, weil man sonst in wenigen Monaten wieder vor dem gleichen Richter sitzt (Buchstabenzuständigkeit).

Ist es zu erreichen, dass Richter/ Gericht sich an ehemaligen
Arbeitgeber wendet?

Wahrscheinlich gar nicht mehr, da er bereits einmal einen Beweisbeschluß erlassen hat, und diese Sachvortrag jetzt als verspätet zurückweisen könnte, was aus dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie sogar gerechtferigt ist.

mfg A.

mfg A.

Guten Abend!

Korrespondenzanwältin hat während der
Verhandlung scheinbar ihre Sprache verloren

Geht ähnlich wie Freundin A. Oder warum sonst keine Artikel? Nächster Schritt: Keine Verben. Text so noch schlechter lesbar.

Freundin B weist Richter daraufhin, dass Dienstreise nicht
stattgefunden hat, bittet diesen, sich an Arbeitgeber des
Ehemannes zu wenden. Er lehnt dies ab und fordert Freundin B
auf, Klage zurück zu ziehen.

Hier Prüfung abgebrochen. Verwirrt! Mehrmals gelesen, trotzdem. Zunächst Freundin A Klage, wieso dann Freundin B Rücknahme?
Beweisantrag gestellt! Ablehnung durch Richter? Protokoll?

Nach welchem Zeitraum kann Freundin A nochmals juristische
Schritte einleiten?

Anderer richtig: Keine Präklusion. Nochmal klagen. Diesmal guten Anwalt nehmen.

Sorry für Sprache. Regt mich auf. Verkürzungen helfen nur Schreiber. Leser ärgert sich.