Guten Abend! Habe eine Klage in 2. Instanz am OLG laufen und möchte die Klage gerne zurückziehen da mein Mann und ich uns wieder versöhnt haben. Meine Frage ist welche kosten würden auf mich zukommen. Günstiger zurückziehen oder durchziehen? Werden die kosten günstiger wenn ich zurückziehe oder wenn er verliert und er die seine kosten trägt? Danke im Vorraus
Wenn eine Klage zurückgezogen wird, hat der Kläger die Kosten zu übernehmen und zwar die eigenen Anwaltskosten, die gegnerischen Anwaltskosten und die entstandenen Gerichtskosten. Eine Rücknahme ist aber von den insgesamt entstehenden Kosten günstiger als das Verfahren bis zum Ende durch zu ziehen. Die Frage ist nur wer die Kosten letztendlich trägt. Es spricht aber nichts dagegen sich außergerichtlich über die Kostentragung bzw. Kostenverteilung zu einigen.