Klageandrohung bei Bitte zur Mieterhöhung

Vor kurzem, genau zum Monatsende in der Ferienzeit, kam ein Schreiben ins Haus geflattert incl. Mietspiegel und Begründung zur Mieterhöhung. Dies ist ja nun kein Problem für mich. Mein Problem aber liegt dahin gehend, dass der Vermieter direkt im ersten Schreiben und auch in einer Erinnerung sofort mit Klage gedroht hat, wenn man der Mieterhöhung nicht zustimmt. Darauf hin erstellte ich einen Widerspruch mit zahlreichen Begründungen. Im Antwortschreiben wurde nicht darauf eingegangen und ich wurde mehr oder weniger lapidar abgebügelt. Der Geschäftsführer, welcher das erste Schreiben unterschrieb und an welchen ich auch meinen Widerspruch richtete, war in dem Antwortschreiben nicht erwähnt.

Nun zu meinen Fragen:

Darf der Vermieter mir mit Klage drohen ohne einen Grund hierfür zu haben?

Stellt dies den Tatbestand einer Nötigung dar?

Darf mir ein Sachbearbeiter, der nicht als in Vertretung des Unternehmens stehend bekannt ist, auf mein Schreiben antworten ohne die Kenntnisnahme der Geschäftsleitung zu versichern?

Muss der Vermieter auf mein Schreiben eingehen?

Darf der Vermieter ohne ersichtlichen Grund eine zweite Drohung schicken?

Ist es rechtens, wenn davon ausgegangen werden kann dass man das Schreiben nicht in dem Monat erhält, die Miete trotzdem zum Ende des dritten Monats erhöht wird?

Vielen dank vorab

Das ist ein zulässiger Hinweis des Vermieters auf die Rechtslage! Ihnen steht andererseits das Recht der Kündigung Ihrs Mietverhältnisses auf den Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung zu. Da hat doch jeder was davon!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo FF,

ja, das liegt ein Fall der Nötigung vor.

Das ist ja ein ganz rüder, miserabler Stil !

Gehen Sie zu einem RA und lassen Sie dem Vermieter einen entsprechenden Brief zukommen, in dem dauf die ie formellen Fehler (nicht i.V. gezeichneter Brief des Sachbearbeiters) und der wiederholten Nötigung Bezug genommen wird (Unterlassung).

Wer will hier was von wem ?

Beste Grüße
hardy

hallo,
sorry,aber mit Klegen kenne ich mich nicht so aus
lisa

Hallo,

ich eine Klage kann er einreichen wann immer er lustig ist. Die Frage ist nur, ob das gericht diese annimmt oder wegen Formfehler etc, abweist.
Du hast geschrieben, das Du Widerspruch eingelegt hast. Find ich ehrlich gesagt seltsam, wenn Du gleichzeitig sagst, das das ansonsten ok ist und Dich nur die Form mit Klageandrohung usw. stört.
Als Laie würde ich jetzt sagen, der Widerspruch steht auf wackligen Beinen.
Kannst mir ja trotzdem mal berichten wie es ausgegangen ist.

Gruß
Uwe

Hallo Flipp-Flipp

Ich würde dich Dringends an den Mieterschutzverein
zu wenden ,die haben ihre Experten.

Formal würde ich mich beim Vermieter über Seinen
Mitarbeiter Beschweren .

Eine Klage oder Anzeige Wegen Nötigung ist nur mit Viel
Arbeit Verbunden (Beweislast ob Schon mal ein Brief vom
Vermieter gekommen ist )

Für eine gerechte Mieterhöhung hat der Vermieter
nicht nur die Beweislast für den Aktuellen Mietspiegel
zu Erbringen Neubau /Altbau /Sarniert wann ? )
Sondern auch die Lage der Wohnung
Hauptstrasse /Wohngegend (Stadteil )

Gruß Xayer

Hallo,

hierzu kann ich leider keine genaue Antwort geben, da es zu viele Faktoren gibt, die ich nicht kenne.

Gruß

MoinMoin!
Der Einfachheit halber habe ich meine Antowrten in Großbuchstaben hinter Ihre Fragen gesetzt!
Beste Grüße
MK

Vor kurzem, genau zum Monatsende in der Ferienzeit, kam ein :Schreiben ins Haus geflattert incl. Mietspiegel und Begründung :zur Mieterhöhung. Dies ist ja nun kein Problem für mich. Mein :stuck_out_tongue:roblem aber liegt dahin gehend, dass der Vermieter direkt im :ersten Schreiben und auch in einer Erinnerung sofort mit Klage
gedroht hat, wenn man der Mieterhöhung nicht zustimmt. Darauf :hin erstellte ich einen Widerspruch mit zahlreichen :Begründungen. Im Antwortschreiben wurde nicht darauf :eingegangen und ich wurde mehr oder weniger lapidar :abgebügelt. Der Geschäftsführer, welcher das erste Schreiben :unterschrieb und an welchen ich auch meinen Widerspruch :richtete, war in dem Antwortschreiben nicht erwähnt.

Nun zu meinen Fragen:

Darf der Vermieter mir mit Klage drohen ohne einen Grund hierfür zu haben? JA - AUCH WENN ES ECHT STILLOS IST

Stellt dies den Tatbestand einer Nötigung dar? NEIN

Darf mir ein Sachbearbeiter, der nicht als in Vertretung des Unternehmens stehend bekannt ist, auf mein Schreiben antworten ohne die Kenntnisnahme der Geschäftsleitung zu versichern? JA - DENN WENN SIE DEM GESCH.FÜHRER GESCHRIEBEN HATTEN, ER HAT DANN JA WOHL DEN BRIEF ZUR BEANTWORTUNG ÜBERGEBEN BEKOMMEN. DIESE FRMA HAT EBEN KEINEN SINN UND KEIN INTERESSE AN KUNDENDIENST

Muss der Vermieter auf mein Schreiben eingehen? EIN

Darf der Vermieter ohne ersichtlichen Grund eine zweite Drohung schicken? JA, ER KANN IHNEN SOGAR TÄGLICH ANMAHNUNGEN SEDEN, DAS IST ZWAR UNFEIN, ABER NIRGENDS VERBOTEN

Ist es rechtens, wenn davon ausgegangen werden kann dass man das Schreiben nicht in dem Monat erhält, die Miete trotzdem zum Ende des dritten Monats erhöht wird? FRAGEN MIT " WAS WÄRE WENN:::" SIND REIN HYPOTHETISCH UND UNINTERESSANT. ES ZÄHLEN IMMER NUR FAKTEN. ALSO: SIE HABEN DEN BRIEF ZEITNAH ERHALTEN?

Vielen dank vorab

GERNE; DA NICH` FÜR!