Ich brauche dringend Informationen darüber, ob ein einzelner Gesellschafter einer GbR ohne Einbezug der übrigen Gesellschafter seinen Forderungsanteil von einer gemeinschaftlichen Forderung gegenüber dem Auftraggeber einklagen kann.
wenn die GbR Auftragnehmer war, kann diese nur als GbR handeln. Sopfern unter den Gesellschaftern Streit besteht - was hier fast so scheint - kann ein Gesellschafter nur gegen die GbR klagen, wenn diese gegen einen Auftragnehmer nichts unternimmt. Es kann hier durchaus auch Untreue vorliegen, wenn die GbR durch eigenes Handeln Mitgesellchaftern Schaden zufügt.
GRuss Günter
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