Klagebefugnis vor Nachlassgericht

Ist eine Klage gegen eine Entscheidung eines Nachlassgerichts auch nur einem Mitglied einer 6-köpfigen, gleichberechtigten Erbengemeinschaft möglich oder können nur alle Mitglieder zusammen und gemeinsam den Rechtsweg beschreiten?

Selbstverständlich reicht es, wenn einer klagen will. Oder wie sollte er sich sonst gegen die anderen wehren können?

Danke für die Nachricht aber: Es geht nicht um eine Klage untereinander bzw. gegeneinander, sonder um eine gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts, z.B. erkennt dieses ein Testament nicht an und verfügt/entscheidet, das die gesetzliche Erbfolge gilt. Alle finden sich damit ab, nur einer will nicht. Und auf diese situation bezieht sich die Frage.