Klagebegründung nach Wiedersruch vom MB

Ich habe eine Hundeschule und ein Klient hat nicht Gezahlt . Das war im Nov.2007 . Ich schickte ihm 3 Mahnungen und gab es dann im Juni 2008 ab an ein Inkassobüro . Auch dort zahlte er nicht … danach versuchte ein (Februar 2009 ) Anwalt sein Glück . Er erließ auch ein MB , welcher vom Schuldner wiedersprochen wurde . Das ist nun 8 Monate her . Der Anwalt hat seitdem versucht das Geld außergerichtlich doch noch noch beizutreiben um so für mich die 2. Hälfte der Gerichtskosten zu sparen .
Wie lange hat er denn jetzt zeit das Geld so zu fordern . Ich habe Angst das der Anspruch ganz Verfällt . Der Streitwert mit allen dazugekommenen Kosten beträgt 1200,00 € .
Vielen Dank im Voraus .
Hundeschule special Border

Wenn dem MB widersprochen wird, dann musst du klagen damit du einen rechtstitel hast.
wenn der aber nicht zahlen kann, dann hast du alle kosten am hals.

Danke für die schnelle Antwort . Dann soll mein RA die Klage einreichen . Bei dem Betrag lohnt sich das ja auch . Zumal ich weiß das er das Geld hat , da er ein Autohaus mit Werkstat betreibt .
Danke noch einmal.

Na dann einklagen